Autojahr 2024 Hessisches Kfz-Gewerbe fährt Umsatzrekord ein

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Trotz eines Umsatzplus von fast 30 Milliarden Euro im hessischen Autojahr 2024 blickt das Kfz-Gewerbe sorgenvoll auf die schwächelnde Elektromobilität. Präsident Michael Kraft sieht dennoch im laufenden Jahr gute Chancen für den Autohandel.

Michael Kraft, Präsident des hessischen Kfz-Gewerbes, ist trotz des Umsatzrekords im Autojahr 2024 unzufrieden. Denn die Rendite sank auf 1,6 Prozent. (Bild:  VCG -Michael Kraft)
Michael Kraft, Präsident des hessischen Kfz-Gewerbes, ist trotz des Umsatzrekords im Autojahr 2024 unzufrieden. Denn die Rendite sank auf 1,6 Prozent.
(Bild: VCG -Michael Kraft)

Hessen schloss das Autojahr 2024 mit einem Umsatzrekord von 29,8 Milliarden Euro ab, was einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dies bedeutet 841.000 Autokäufe, wobei der Durchschnittspreis für Neuwagen bei 44.850 Euro und für Gebrauchtwagen bei 18.880 Euro liegt.

Dennoch zeigt sich Michael Kraft, Präsident des Kfz-Landesverbandes Hessen, besorgt über die gesunkene Umsatzrendite von 1,6 Prozent im Vergleich zu 2,3 Prozent im Vorjahr. Während der Gebrauchtwagenmarkt um 6,5 Prozent gewachsen ist, blieb der Neuwagenmarkt mit einem Rückgang von 0,8 Prozent hinter den Erwartungen zurück.

Lob für in Aussicht gestellte Prämie

Einen zentralen Schwachpunkt stelle die Elektromobilität dar: Die Kosten für Anschaffung und Ladestrom seien weiterhin zu hoch. Der Umstiegswille bleibe so aus. Das zeigen die Zulassungszahlen. Die Neuzulassungen von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) sanken um 39,9 Prozent. Auch die Unsicherheit bezüglich der EU-Strafzahlungen für die CO2-Flottengrenzwerte bleibt eine große Herausforderung.

Die in den Sondierungsgesprächen von CDU/CSU und SPD in Aussicht gestellten Kaufanreize wären ein wichtiger Schritt in einem Gesamtkonzept für „alle klimafreundlichen Antriebsformen“, so Kraft. Eine neue Elektroprämie müsse auch den Gebrauchtwagenmarkt einbeziehen, vor allem müsste dies in dem Koalitionspapier konkretisiert werden. Dabei müssten unter dem Stichwort „Technologieoffenheit“ auch alternative Kraftstoffe stärker berücksichtigt werden, um insbesondere Strafzahlungen für die Automobilindustrie abzuwenden, fordert Kraft.

Positive Ausblicke für 2025

Für das Autojahr 2025 zeigt sich Kraft optimistisch. Der Service- und Gebrauchtwagenmarkt werde voraussichtlich weiter wachsen, während die Unsicherheiten im Neuwagenmarkt weiterhin bestehen. „Es gibt Lichtblicke und Hoffnungen, aber keine großen Sprünge“, so Kraft. Ein Lichtblick ist das Servicegeschäft, das um 7,5 Prozent auf 2,6 Milliarden Euro gewachsen ist. Der Fahrzeugbestand in Hessen ist auf 4,8 Millionen Fahrzeuge gestiegen, was die Nachfrage in Werkstätten belebt.

Ausbildungsmarkt und Fachkräftemangel

Auch der Ausbildungsmarkt zeigte 2024 positive Entwicklungen. Die Anzahl neuer Ausbildungsverträge stieg um 3 Prozent, besonders im Bereich Kfz-Mechatroniker. Gleichzeitig sieht sich die Branche jedoch einem Fachkräftemangel gegenüber. Der hessische Kfz-Verband hat bereits Maßnahmen ergriffen, um insbesondere Frauen für technische Berufe zu gewinnen.

Bürokratieabbau und Entschärfung der Pkw-EnVKV

Ein weiteres Augenmerk liegt auf dem Bürokratieabbau, um die Betriebe zu entlasten. Der hessische Kfz-Verband fordert allen voran eine Überarbeitung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV). „Es kann nicht sein, dass professionell agierende Abmahnvereine unsere Kfz-Betriebe als Geschäftsmodell nutzen und Unterlassungserklärungen und Klagen erheben, nur weil beispielsweise die Schriftgröße bei den Emissionsangaben nicht groß genug war“, erklärt Kraft.

(ID:50349889)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung