Werbeverbot
HU darf nicht mit Sonderpreisen beworben werden
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Eine Werkstattkette pries in einem Werbeprospekt Hauptuntersuchungen für 89 Euro an. Vielen Kunden dürfte das gefallen haben, die Wettbewerbszentrale hielt das Angebot aber für rechtswidrig. Letztlich landete der Fall vor dem Landgericht Braunschweig.
89 Euro für eine Hauptuntersuchung – klingt nach Schnäppchen. Ein entsprechendes Angebot der Werkstattkette Autoplus in einem Werbeprospekt hat (vermutlich) viele Kunden angelockt. Doch auch die Wettbewerbszentrale rief es auf den Plan.
Denn: Bei der Preisgestaltung der HU besteht nur geringer Spielraum. Die Überwachungsorganisationen, die die Hauptuntersuchungen in den Werkstätten durchführen, müssen bei den zuständigen Behörden anzeigen, wie viel Geld sie für die Durchführung verlangen. Und der dabei angezeigte Betrag darf nicht unterschritten werden.
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