Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums HU-Daten vorerst doch nicht digital abrufbar

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Die Daten zur Hauptuntersuchung (HU) sind vorerst doch nicht per QR-Code digital abrufbar. Das teilte das Bundesverkehrsministerium dem ZDK mit. Eigentlich sollte die Abfrage ab dem 16. September möglich sein.

Die Daten zur Hauptuntersuchung (HU) bleiben vorerst nur auf Papier verfügbar. Den geplanten Schritt zur Digitalisierung – das Ablesen der Daten per QR-Code – hat das Bundesverkehrsministerium verschoben.(Bild:  ProMotor)
Die Daten zur Hauptuntersuchung (HU) bleiben vorerst nur auf Papier verfügbar. Den geplanten Schritt zur Digitalisierung – das Ablesen der Daten per QR-Code – hat das Bundesverkehrsministerium verschoben.
(Bild: ProMotor)

Der digitale Abruf der HU-Daten per QR-Code wird vorerst nicht möglich sein. Das teilte das Bundesverkehrsministerium dem ZDK auf seine Anfrage mit. Eigentlich sollte die Abfrage ab 16. September möglich sein. Das hatte das Bundesverkehrsministerium noch im Verkehrsblatt am (06/25) angekündigt.

Fahrzeughalter oder Beauftragte sollten nach § 29 StVZO die HU-Daten digital über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder über ein Zusatzprogramm (Applikation) des KBA aus dem zentralen Fahrzeugregister des KBA abrufen können – so der bisherige Plan. Diese Option wird nun auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie solle nach derzeitiger Planung zusammen mit der Einführung des digitalen Fahrzeugscheins (DFZ) kommen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.

Keine Folgen für die HU

„Nach den aktuellen Informationen wird es durch die Neuregelung grundsätzlich keine Veränderungen bei den bestehenden Pflichten der Prüfstützpunkte (PSP) hinsichtlich Auftragsannahme, Vertretungsnachweisen oder Identitätsprüfungen geben“, teilte die ZDK-Abteilung Werkstatt und Technik mit. Denn die geplante Einführung des digitalen HU-Untersuchungsberichts (DUB) mittels QR-Code soll lediglich eine technologische Ergänzung zur bisherigen papiergebundenen Aushändigung des HU-Untersuchungsberichts und ein weiterer Schritt zur Digitalisierung sein. Eine Auswirkung auf das gültige Verfahren hat die Verschiebung daher nicht, betont der ZDK.

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