HU – die Zukunft im Visier

Von Holger Schweitzer

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Politische Entwicklungen und technischer Fortschritt stellen ständig neue Anforderungen an die Hauptuntersuchung. Von EU-Verordnungen über „Dieselgate“ bis zum autonomen Fahren – damit gilt es auch für die HU Schritt zu halten.

Strengere Abgasvorschriften, autonomes Fahren und Anpassung an EU-Richtlinien – die Überwacher müssen für die Hauptuntersuchung in den kommenden Jahren viele Themen im Blick behalten.(Bild:  Dekra)
Strengere Abgasvorschriften, autonomes Fahren und Anpassung an EU-Richtlinien – die Überwacher müssen für die Hauptuntersuchung in den kommenden Jahren viele Themen im Blick behalten.
(Bild: Dekra)

Es sind bewegte Zeiten für Betriebe und Prüforganisationen gleichermaßen, wenn es um das Thema periodische Hauptuntersuchung geht. Nicht nur, dass die gesetzlichen Vorschriften für Prüfstände verschärft werden, was nicht unerhebliche Kosten für neue Baulichkeiten und Geräte nach sich ziehen kann. Auch beschleunigt sich der technologische Fortschritt des Automobils immer stärker – Entwicklungszyklen und Halbwertszeiten nähern sich rapide denen von Smartphones an.

Wie Überwachungsorganisationen die aktuellen und vor allem zukünftigen Brennpunkte der HU sehen, erklären TÜV Rheinland und Dekra. Auf der gesetzlichen Ebene beschäftigt diese etwa derzeit die EU-weite Einführung der HU-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht. Bestes und aktuellstes Beispiel ist hier, wie in Ausgabe 7 des »kfz-betrieb« berichtet, die neue Mangelkategorie des „gefährlichen Mangels“, der mit der neuen HU-Richtlinie ab dem 20. Mai dieses Jahres in Kraft tritt. „Diese dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/45/EU“, erklärt Dr. Gerd Neumann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Dekra Automobil GmbH. Für die einzelnen Prüfpunkte sei deshalb eine Anpassung der Mangeleinstufung erforderlich gewesen. Steffen Mißbach, Leiter des TÜV-Rheinland-Kompetenzzentrums Mobilität, ergänzt: „Es handelt sich dabei um eine Interpretation der EU-Richtlinie unter Ausschöpfung des nationalen Spielraums.“