Wenn die Prüfhalle für Kunden tabu ist: Hauptuntersuchungen sind auch während der Corona-Pandemie Pflicht. Für eine sichere und hygienische HU haben die Prüforganisationen jedoch den Prüfablauf angepasst.
Die HU ist auch in Corona-Zeiten fällig. Um Kunden und Mitarbeiter zu schützen, haben die Prüforganisationen schärfere Regeln für den Prüfablauf eingeführt. Hier noch eine Situation vor den Zeiten der Corona-Pandemie. Inzwischen stehen den Mitarbeitern Handschuhe zur Verfügung.
(Bild: TÜV Rheinland)
Die HU-Prüfplakette muss auch in Corona-Zeiten gültig sein – wenn auch mit Sonderregelungen. Sowohl die Bundesländer als auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben erklärt, dass die Hauptuntersuchung „der Sicherheit im Straßenverkehr dient und zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig ist“.
Um der besonderen aktuellen Lage gerecht zu werden, hat jedoch das BMVI den Bundesländern empfohlen, mit Bußgeldern bei Überziehungen der fälligen Termine der HU kulant umzugehen. Eine Vorgabe, die mittlerweile auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ausgesprochen hat: Er hat die maximale Überziehungsfrist von zwei auf vier Monate erhöht. Damit müssen die Prüfstellen und Prüfstützpunkte der Sachverständigenorganisationen nach wie vor für Kunden geöffnet sein.
Um diese und die eigenen Mitarbeiter dabei bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, haben die Prüfdienstleister den HU-Ablauf an die aktuell geltenden Sicherheitsrichtlinien angepasst. Dennoch kann es unter bestimmten Umständen vorkommen, dass nicht jede Prüfstelle oder Prüfstützpunkt wie gewohnt offen ist.
Regionale Ausnahmen sind möglich
Beispielsweise verweist die KÜS darauf, dass sie ein Zusammenschluss selbstständiger Partner sei. Diese könnten eigenständig beschließen, wann sie während der Corona-Pandemie geöffnet haben. Gleiches gelte für den Prüfbetrieb in den Werkstätten. Sofern die Werkstätten geöffnet sind, werde die HU wie gewohnt durchgeführt. Auch die mehr als 750 Prüfstellen der GTÜ-Partner sowie ein Großteil der Prüfstützpunkte stehen nach Angaben der Sachverständigenorganisation weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung.
Auf mögliche regionale Einschränkungen bei der HU verweist auch der TÜV Rheinland. Zwar seien die meisten Prüfstellen geöffnet, allerdings könnten manche Prüfstellen in Gebieten mit einem besonderen Gefährdungspotenzial geschlossen werden. Dies geschehe in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsämtern.
Um das Risiko sich anzustecken, für Kunden und für Mitarbeiter zu minimieren, setzen die Prüforganisationen bereits bei der Terminvereinbarung auf digitale Kontaktaufnahme. So verweisen alle Dienstleister auf das Vereinbaren von HU-Terminen per Telefon oder über ihre Homepages. Dort finden sich auch meist bereits die ersten Hinweise für Kunden, was während der Corona-Pandemie bei der Hauptuntersuchung zu beachten ist. Neben den prinzipiellen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, wie sie das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt, haben die Prüforganisationen meist zusätzliche Vorgaben für einen möglichst sicheren Ablauf der Hauptuntersuchung eingeführt.
Untersuchung mit Abstand
Um den persönlichen Kontakt zwischen Mitarbeitern und Kunden möglichst gering zu halten, hat beispielsweise der TÜV Süd festgelegt, dass jeweils nur eine Person den Anmeldungsbereich betreten darf. Am Schalter selbst muss laut den Münchnern der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wie auch bei den anderen Prüfdienstleistern rät man den HU-Kunden, bargeldlos zu bezahlen. Um eine mögliche Ansteckung über die zu prüfenden Fahrzeuge auszuschließen, stattet der TÜV Süd seine Prüfingenieure mit Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Lenkradschutz aus.
Wer bislang gerne selbst am Rollenprüfstand zusah, muss auf absehbare Zeit erst einmal darauf verzichten. Denn die Prüfhallen der Sachverständigenorganisationen dürfen derzeit nur eigene Mitarbeiter betreten. Kunden bleibt bis auf Weiteres nur das Warten im Kundenbereich oder außerhalb der Prüfhalle. Wer sein Fahrzeug vor eine Dekra-Halle fährt, soll im Auto bleiben, bis ein Mitarbeiter auf ihn zukommt. Auch die GTÜ bittet ihre Kunden beim Aufenthalt in der Prüfstelle die Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen von etwa 2 Metern einzuhalten. Die Stuttgarter haben hierfür ein Infoplakat mit Verhaltenshinweisen für die Prüfstellen der Partnerbüros entworfen. Der TÜV-Nord rät seinen Kunden zudem, alleine zur Hauptuntersuchung zu kommen.
Was Kunden bei einem HU-Besuch derzeit beachten sollten, haben die Hannoveraner in einem Youtube-Clip zusammengefasst.
Die KÜS hat einen Newsletter zur Corona-Krise auf dem Partnerportal Heureka eingerichtet. Hier erhalten Partnerbüros ständig aktualisierte Tipps und Informationen, die speziell auf die Tätigkeit in der Fahrzeugprüfung zugeschnitten sind. Die Inhalte erstellen Mitarbeiter des Firmenzweigs KÜS Service, der auch für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zuständig ist. Auf dem Corona-Kanal des Portals gibt es auch eine Plakatvorlage mit Verhaltensregeln für die Hauptuntersuchung. Die Losheimer empfehlen, sie in den Prüfhallen und Werkstätten aufzuhängen.
Stand: 08.12.2025
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