ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn lässt schon seit Wochen die gesamte Belegschaft vom Autohaus Liebe testen. Sein Motiv: Nach einem positiven Fall in einem seiner Autohäuser kennt er die Folgen. Auch Peckruhn hatte sich angesteckt.
Autohaus-Liebe-Geschäftsführer und ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn setzt auf umfangreiche Tests seiner Mitarbeiter.
(Bild: Autohaus Liebe)
Beim Autohaus Liebe gilt seit einigen Wochen: Testen, testen, testen. Anfangs habe er noch Schwierigkeiten gehabt, an Tests heranzukommen, erklärt Geschäftsführer Thomas Peckruhn. Inzwischen gebe es aber ausreichend Angebote für alle Mitarbeiter.
Den Anstoß zum freiwilligen und systematischen Testen seiner rund 200 Beschäftigten hatte ein positiver Fall in einem der Autohäuser des ZDK-Vizepräsidenten gegeben. „Es wurden dadurch vier Mitarbeiter angesteckt, darunter auch ich selbst. Zwei wurden krank und sind bis heute noch nicht im Dienst“, sagt Peckruhn. Die Folge für das Unternehmen: jeweils zwei Wochen Quarantäne der angesteckten Mitarbeiter sowie der Ausfall der Erkrankten. „Das will ich so nicht mehr erleben“, betont der Geschäftsführer.
Er bietet sogar bis zu zwei Tests pro Woche an, einmal Selbsttests und einmal PCR-Tests durch geschultes Personal. Peckruhn geht über die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung hinaus und lässt seine Mitarbeiter die Selbsttests im Betrieb durchführen. Anders als andere Betriebe, die Selbsttests nur austeilen, möchte er sicher sein, dass diese auch genutzt werden.
„Von 200 Mitarbeitern machen 199 mit“
Seine Frau, eine examinierte Krankenpflegerin, organisiert und beaufsichtigt die Tests, damit sie korrekt durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden dokumentiert, ebenso wer teilnimmt. „Ich habe frühzeitig und immer wieder an meine Mitarbeiter appelliert, die Testangebote wahrzunehmen. Das wird auch von der Belegschaft mitgetragen: Von 200 Mitarbeitern machen 199 mit.“ Den Mitarbeiter, der sich nicht testen lassen will, hat Peckruhn nach Hause geschickt: „Ich will einfach kein Risiko mehr eingehen.“
Seine Teststrategie habe er komplett allein organisiert. Die Zeiten, wann im Betrieb getestet wird, seien bekannt. „Das klappt reibungslos. In dem vorgesehenen Zeitfenster gehen die Mitarbeiter zum Test“, sagt Peckruhn. Für die Schnelltests durch geschultes Personal kooperiert er mit einer Apotheke. Die Kosten dafür trage er selbst. Das sei zwar eine zusätzliche Belastung, aber alternativlos. „Ich glaube, der Ausfall durch den positiven Fall in meinen Betrieb hat mich mehr gekostet als jetzt die Tests“, sagt Peckruhn.
Testen soll auch den Kunden die Unsicherheit nehmen
Deshalb forciert Peckruhn auch, dass seine Mitarbeiter geimpft werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts ließen sich bereits die ersten impfen. Für Peckruhn ist das Teil einer Strategie, mit der das Kfz-Gewerbe nicht nur den stationären Autohandel öffnen, sondern auch den Kunden die Unsicherheit nehmen kann.
Eine Zwangsverpflichtung zum Testen hatte der ZDK jedoch abgelehnt. Dass sie jetzt kommt und die Unternehmen die Kosten schultern müssen, ärgert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Wenn die Politik die Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel wegen des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe.
Entsprechend verfügt das Kfz-Gewerbe bereits über erste Erfahrungen im Umgang mit Testangeboten an die Mitarbeiter. Eine Reihe von Autohäusern warb offensiv damit, um Unsicherheiten von Kunden zu zerstreuen. Gleichzeitig wollten sie die Politik überzeugen, dass Autohäuser für Kunden kein erhöhtes Ansteckungsrisiko bieten. Doch trotz aller Bemühungen unterliegt der stationäre Autohandel weiterhin der Schließungsanordnung und darf mit Ausnahme von Thüringen, wenn überhaupt nur unter hohen Auflagen öffnen.
Aktuell sind die Verkaufsräume nur dort für Terminshopping offen, wo die 7-Tages-Inzidenzzahlen unter 100 liegen oder es Ausnahmeregelungen in den Ländern gibt, die die vereinbarte Notbremse ausgesetzt haben. Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen: Dort darf der Einzelhandel für die Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Noch. Denn die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes schreibt die Bundes-Notbremse nun für diese Situation verbindlich vor. Das Gesetz soll am Mittwoch, 21. April, dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt werden und muss dann noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Allerdings bestehen noch rechtliche Bedenken, vor allem wegen der geplanten Ausgangssperren.
Stand: 08.12.2025
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Notbremse trifft auch den Autohandel in Thüringen
Sollte die Bundes-Notbremse kommen, müssen die Länder sie anwenden. Für den Autohandel bedeutet das: Überall dort, wo die Inzidenzzahlen über 100 liegen, muss er seine Verkaufsflächen schließen. Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes dürfte dann auch Thüringen treffen, das den Autohandel bislang von seiner Schließungsanordnung ausgenommen hat. Das neue Gesetz schreibt nicht nur die Bundesbremse vor, sondern auch explizit, wer von der Schließungsanordnung ausgenommen wird. Dazu zählt nach jetzigem Entwurf nicht der Autohandel.
Weitere Information und Antworten zu Fragen rund um das Thema Testangebote durch Kfz-Betriebe finden sich in den FAQs.