Kaufrecht oder Schadenersatzpflicht? Im Grunde ist der Fahrzeughandel fein raus

Von Von RA Joachim Otting 9 min Lesedauer

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Am Diesel-Skandal haben viele Anwälte viel Geld verdient. Zwar ist diese Sache weitgehend ausgestanden; aber der umsatzträchtige Streitwille kann jederzeit wieder aufflammen. Daher ist es für den Handel gut zu wissen, wann er haftet und wann nicht.

Beim Diesel-Skandal richteten sich die Ansprüche der Verbraucher in erster Linie gegen die Hersteller.(Bild:  © bluedesign - adobe.stock.com)
Beim Diesel-Skandal richteten sich die Ansprüche der Verbraucher in erster Linie gegen die Hersteller.
(Bild: © bluedesign - adobe.stock.com)

Ist das Thema Diesel-Abgasmanipulation Schnee von gestern? Oder muss der Fahrzeughandel damit rechnen, dass es – egal wie die Erfolgsaussichten sind – immer wieder aufpoppt? Die Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, die Ansprüche von Käufern betroffener Modelle massenhaft zu verfolgen, haben jedenfalls gut daran verdient. Auf eine solche Einnahmequelle will keiner verzichten; insofern ist damit zu rechnen, dass es bei jedem neuen Verdachtsfahrzeug wieder losgeht. Um gewappnet zu sein, gibt es hier noch einmal einen Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Abgasmanipulationen mancher Hersteller.

I. Ansprüche des Käufers gegen den Hersteller

Auf den ersten Blick sind Ansprüche getäuschter Käufer gegen den Hersteller für den Händler nicht von Interesse. Aber auf den zweiten Blick bedienen sie den Pragmatismus des Handels: Alle Pfeile, die in Richtung Hersteller umgelenkt werden, können die Händler nicht treffen.