Interview mit dem Bundesinnungsmeister
„Für Fahrzeugdaten braucht es besondere wettbewerbsrechtliche Regelungen“
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Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün bilanziert im Gespräch die Erfolge des Jahres 2023, insbesondere beim Recht auf Reparatur. Gleichwohl ist die Agenda für 2024 erneut anspruchsvoll.
Herr Grün, dank Ihres Einsatzes konnte das Kfz-Gewerbe noch Ende 2023 einen Haken hinter ein wichtiges Anliegen der Branche setzen, das Recht auf Reparatur.
Detlef Peter Grün: Es stimmt, wir haben als Team mit den Landesverbänden und dem Büro in Brüssel die Regelung des Rechts auf Reparatur im Sinne unserer Betriebe positiv mitgestaltet. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat für eine flexible und kundenorientierte Lösung gestimmt. Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis, denn für den Automobilsektor entfallen verpflichtende Auflagen an die Reparatur, die für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein mögen. So wird es kein verpflichtendes einheitliches Reparaturformular geben. Ein weiterer Meilenstein ist die klare Ablehnung von Reparaturhemmnissen jeglicher Art, einschließlich Softwareeinschränkungen. Solche Einschränkungen würden sonst insbesondere für unabhängige Betriebe ein erhebliches Hindernis darstellen.
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