Würzburger Karosserie- und Schadenstage Juristische Besonderheiten bei E-Fahrzeugen

Von Konrad Wenz 2 min Lesedauer

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Wie wirken sich unterschiedliche Eigentumsformen bezüglich einer Hochvolt-Batterie auf die rechtliche Behandlung eines Unfallfahrzeugs mit batterieelektrischen Antrieb bei der Unfallschadenregulierung aus? Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage liefern Antworten auf diese und weitere Fragen.

Die Unfallinstandsetzung eines E-Fahrzeugs wirft spezielle Fragen auf.(Bild:  Klasing)
Die Unfallinstandsetzung eines E-Fahrzeugs wirft spezielle Fragen auf.
(Bild: Klasing)

Verunfallte E-Fahrzeuge verursachen spezielle Herausforderungen – für die Werkstatt, für den Sachverständigen und für den Juristen. Klar, Werkstätten und Sachverständige sollten über das entsprechende Know-how und Werkzeug verfügen. Dabei geht es um den Umgang mit dem E-Fahrzeug, um die richtige Gefährdungsbeurteilung für Menschen und Umwelt, um das notwendige Equipment, um überhaupt an solchen Fahrzeugen arbeiten oder ein Gutachten erstellen zu können.

Aber Juristen? Je nach Fahrzeug müssen die beispielsweise wissen, wem die Batterie gehört. Sie ist das wichtigste und teuerste Bauteil eines Elektroautos. Den Rechtsverkehr interessiert, welche Gewährleistungs- und/oder Garantierechte nach einem Fahrzeugerwerb bestehen. Was passiert eigentlich nach einem Unfall? Welche Reparaturwege und Schadenersatzmöglichkeiten bestehen und wie verhält es sich mit der Entsorgung? Wie drückt sich eine Wertminderung aus und wie werden Ausfallzeiten kompensiert? Rechtsanwalt Christian Heid, Niederlassungsleiter Frankfurt der Kanzlei Voigt, geht in seinem Vortrag während der Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) auf diese Fragestellungen ein und erläutert, wie sich beispielsweise die unterschiedlichen Eigentumsformen auf die rechtliche Betrachtung einer Unfallschadenregulierung auswirken.

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Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage vom 22. bis 23. März 2024 sind der Treffpunkt für die K&L-Branche. Festgemacht am Leitthema "E-Mobilität – kurzfristiger Hype oder langfristiger Trend" erwarten Sie auch diesmal wieder zahlreiche Praxisvorträge, Live-Vorführungen und neue Impulse für Ihren Betrieb.

Durch den langsamen E-Hochlauf in Deutschland ist das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 etwa 15 Millionen HV-Fahrzeuge auf den Straßen zu haben, nicht zu schaffen. Das Center of Automotive Management rechnet mit sieben bis acht Millionen BEVs im Fahrzeugbestand. Trotz der eher schleppenden Entwicklung der E-Fahrzeug-Bestandszahlen können sich K&L-Werkstätten nicht entspannt zurücklehnen. Geht man davon aus, dass Unfälle mit E-Fahrzeugen genauso häufig passieren wie mit dem Verbrenner, wird es beim erwarteten Bestand im Jahr 2030 etwa 400.000 verunfallte E-Fahrzeuge geben (2023 etwa 50.000). Selbst wenn man die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zur Entwicklung der Unfälle mit E-Fahrzeugen (rund 10 Prozent weniger Schadenfälle bei Haftpflicht) zugrunde legt, bleibt eine große Welle an Unfallfahrzeugen.

Vom Crash bis zur Reparatur

Grund genug für die Redaktionen von »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie«, den Fokus der WKST auf das Thema E-Mobilität zu legen. Vom Crash über den Abschleppvorgang, die eventuell notwendige Quarantäne, die Batterieüberwachung, die notwendige Werkstattausrüstung bis hin zur Live-Reparatur eines E-Fahrzeugs wird die Würzburger Branchenveranstaltung den richtigen Umgang mit E-Fahrzeugen in der Werkstatt aufzeigen. Darüber hinaus bieten die WKST eine große Branchenausstellung (über 70 Aussteller). Unterstützt wird der Branchentreff von den Kooperationspartnern Kanzlei Voigt Rechtsanwälte und dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) sowie den Sponsoren Carbon, Carento, Dekra und Nexa Autocolor sowie den Business-Partnern BASF, Fix Auto, gt Motive, Heni und Riparo.

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