Infektionsschutzgesetz
Karpinski: „Es darf keinen weiteren Lockdown geben“
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Bei der Ministerpräsidentenkonferenz einigten sich Bund und Länder auf schärfere Maßnahmen, unter anderem auf 2G-Regeln in bestimmten Bereichen und eine Impfpflicht für das Pflegepersonal. Zuvor hatte der Bundestag für die Entschärfung des Bundesinfektionsschutzgesetz gestimmt. Drastische Maßnahmen soll es trotz der aktuellen Infektionslage nicht geben.
Ob 2G-Regeln, 2G plus oder 3G-Regeln gelten, sollen zukünftig an Grenzwerten festgemacht werden, die bundesweit gelten und sich an der Hospitalisierungsrate orientieren. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung am Donnerstag geeinigt. Außerdem soll eine Impfpflicht für Pflegepersonal kommen und die Corona-Hilfen für Selbstständige und Unternehmen sollen bis Ende März 2022 verlängert werden.
Zuvor hatte der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Die beinhalten unter anderem die Ausweitung der bestehenden 3G-Regel auf den Arbeitsplatz, auf öffentliche Verkehrsmittel und Pflegeheime. Außerdem soll die epidemische Notlage wie geplant zum 25. November auslaufen.
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