Kassensicherungsverordnung: Hightechsysteme nötig
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Der Fiskus will mit erweiterter Technik und mehr Regelungen die sogenannten Schwarzgeschäfte eindämmen und Steuerbetrügern das Leben schwerer machen. Was das für die Unternehmen bedeutet.
Die Kassensicherungsverordnung oder genauer die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ hat der Gesetzgeber im Herbst 2017 erlassen. Er will damit parallel zur fortschreitenden Digitalisierung im Geschäftsverkehr die Mitwirkungspflichten der Unternehmen bei aufzeichnungspflichtigen Verkaufsvorfällen weiter präzisieren.
Die Verordnung legt Folgendes fest:
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Danach 17,90 € / Monat
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