Regierungsplan Kauf von E-Autos soll für Firmen steuerlich attraktiver werden

Quelle: dpa/aw 3 min Lesedauer

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Die schwarz-rote Koalition will die Wirtschaft ankurbeln und setzt dabei auch auf das Steuerrecht. Das Finanzministerium will damit Investitionen anreizen.

(Bild:  Grimm – VCG)
(Bild: Grimm – VCG)

Der Kauf eines reinen Elektroautos soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums für Unternehmen steuerlich attraktiver werden. Wer sich ein neues betrieblich genutztes Elektroauto anschafft, soll demnach im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Im auf den Kauf folgenden Jahr ließen sich dann noch 10 Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Folgejahr 3 Prozent und im fünften Folgejahr 2 Prozent. Die Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten.

Zusätzlich soll die Bruttopreisgrenze von E-Fahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 Euro erhöht und bei der Bemessungsgrundlage der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.

Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ möchte die Bundesregierung Investitionen anreizen. Der Entwurf wurde an die anderen Ressorts weitergeleitet, die nun dazu Stellung beziehen können. Die Pläne benötigen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

ZDK hält Maßnahmen für nicht ausreichend

Nach Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) werden die geplanten Maßnahmen keinen spürbaren Schub für die Verbreitung der Elektromobilität bringen.

„Die Abschreibungsmöglichkeiten dieses investiven Impulses für die Elektromobilität sind in ihrer Wirkung begrenzt - sie kommen nur jenen zugute, die sie steuerlich tatsächlich nutzen können. Private Haushalte oder Leasinggesellschaften profitieren beispielsweise nicht“, erklärt Thomas Peckruhn, kommissarischer Präsident des ZDK.

Es brauche günstigere Ladestrompreise, Transparenz bei den Ladetarifen, eine bessere öffentliche Ladeinfrastruktur und weniger bürokratische Hürden beim Aufbau privater Ladepunkte, so Peckruhn.

„Wir sehen in dem Investitionsprogramm einen ersten starken Schritt, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aber zu wenig“, sagte Imelda Labbé, Präsidentin des Importeursverbands VDIK. Denn sie adressiere ausschließlich das gewerbliche Geschäft und selbst dort nicht das Leasinggeschäft, das den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmache.

Es komme nun vor allem darauf an, Maßnahmen für private Käufer und für den Gebrauchtwagenmarkt umzusetzen. Der VDIK fordert konkrete Fördermaßnahmen für Elektroautos und niedrigere Ladestrompreise. Noch vor der Sommerpause sollte für jeden Autokäufer klar sein, welche langfristigen Kosten bei Kauf oder Leasing eines Elektroautos auf ihn zukommen.

Außerdem verlangt der Verband, Plug-In-Hybride ebenfalls in das Investitionsprogramm aufzunehmen, da viele Betriebe und Unternehmen aufgrund ihrer Mobilitätsanforderungen noch nicht in der Lage seien, direkt auf ein E-Fahrzeug umzusteigen.

Klingbeil will Investitionen anreizen

Von der Regierung vorgesehen ist unter anderem auch ein bereits von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigter „Investitions-Booster“. Dabei sollen Unternehmen bewegliche Güter wie Maschinen in diesem und den kommenden beiden Jahren mit jeweils mit maximal 30 Prozent von der Steuer absetzen können. Die attraktiven Steuerbedingungen sollen zu mehr Investitionen führen.

Wenn der sogenannte Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer auf von derzeit 15 Prozent sinken - und zwar auf 10 Prozent im Jahr 2032. Dies solle den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten.

Zudem soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben - wo sie damit für Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren.

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