EU-Richtlinie Kein Fahrschulbesuch für 70-jährige Autofahrer

Von Nick Luhmann, dpa 2 min Lesedauer

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Ältere Autofahrer dürfen nicht diskriminiert werden, in dem sie alle fünf Jahre zur Fahrschule müssen. Deshalb begrüßt der ZDK, dass der Entwurf zur EU-Führerscheinrichtlinie überarbeitet wurde.

Immer wieder wird über die Fahrtauglichkeit von älteren Autofahrern diskutiert, so auch in der EU. Dass sich künftig alle 70-Jährigen im Abstand von fünf Jahren deshalb überprüfen lassen sollen, sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie nicht mehr vor.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Immer wieder wird über die Fahrtauglichkeit von älteren Autofahrern diskutiert, so auch in der EU. Dass sich künftig alle 70-Jährigen im Abstand von fünf Jahren deshalb überprüfen lassen sollen, sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie nicht mehr vor.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, die das Europäische Parlament am Mittwoch (28. Februar) angenommen hat. Die neue Richtlinie schaffe ausgewogenere Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer.

Ursprünglich sah der Entwurf zur Richtlinie vor, dass die Fahrerlaubnis zunächst nur für Fahrzeuge unter zwei Tonnen Gesamtgewicht erteilt werden soll und jeder Autofahrende über 70 Jahre alle fünf Jahre seine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen muss. Das hatte für große Unruhe gesorgt.

„Der ZDK hat sich klar gegen diese Form der Bevormundung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Zum Glück haben sich diese Ideen nicht durchgesetzt“, sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.

Die Führerscheinrichtlinie dient als Grundlage für Mobilität im europäischen Binnenmarkt und regelt die grundlegenden Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheindokumenten zwischen den Mitgliedsstaaten.

„Mit der überarbeiteten Richtlinie haben Mitgliedsstaaten nun die Möglichkeit, den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse C im Rahmen einer Inspektion oder einer Probefahrt auch das Führen von Fahrzeugen der Klassen D und D1 zu gestatten. Diese Maßnahme verbessert die Effizienz von Inspektionen und Probefahrten und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr“, so Scheel.

Der überarbeitete Text lässt Spielraum für nationale Eigenheiten, wie etwa die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs ab 17 Jahren. Er enthält außerdem keine unverhältnismäßig diskriminierenden Regeln für Fahranfänger oder ältere Verkehrsteilnehmer. Die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat werden erst nach der Europawahl beginnen.

Die Position des EU-Parlaments

Das EU-Parlament will es den EU-Staaten überlassen, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich dafür aus, dass nationale Regierungen entscheiden sollen, ob sie künftig von Führerscheininhabern regelmäßig ärztliche Tests verlangen, teilte das Parlament am Mittwoch mit. Hör- und Sehtests könnten dann etwa eine Selbsteinschätzung der Führerscheininhaber ergänzen. Die Medizinchecks werden besonders von deutschen Abgeordneten parteiübergreifend kritisch gesehen. In anderen EU-Staaten gibt es sie hingegen schon.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es in Deutschland künftig solche Tests gibt, ist gering. Denn einerseits haben die EU-Staaten bereits ihre Position für die bevorstehenden finalen Verhandlungsrunden über die neuen Regeln festgelegt und werden sich nicht für verpflichtende Tests aussprechen. Andererseits hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klar gegen solche Tests ausgesprochen.

Auch der Verband der European Automobile Clubs (EAC) begrüßt die Entscheidung des Parlaments. „Obligatorische Gesundheitschecks bedeuten vorrangig mehr Bürokratie anstatt mehr Verkehrssicherheit. Studien zeigen, dass altersbasierte Fahrtauglichkeitsüberprüfungen kein wirksames Instrument sind, um schwere Verkehrsunfälle durch ältere AutofahrerInnen signifikant zu reduzieren“, erklärt EAC-Präsident Holger Küster.

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