Brandgefahr

Kein höheres Risiko bei Elektroautos

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ADAC-Crashtests: E-Autos schneiden oft besser ab

Dass ein Elektroauto nach einem Unfall Feuer fängt, ist höchst unwahrscheinlich. Bei Crashtests schneiden E-Autos dem ADAC zufolge häufig sogar besser ab. Auch die Dekra-Unfallforschung kam bei mehreren gemeinsam mit der Universitätsmedizin Göttingen durchgeführten Crashtests zu einem ähnlichen Ergebnis.

„Bei keinem der vier extremen Tests, die wir durchgeführt haben, kam es zu einem Brand. In allen Fällen wurde das Hochvolt-System außerdem automatisch abgeschaltet“, so Egelhaaf. Dieser Schutzmechanismus soll verhindern, dass der Strom aus der Batterie nach einer schweren Kollision zu einem Brand oder zu einer elektrischen Gefährdung führt.

Feuerlöscher ist sinnvoll

Sinnvoll ist es für Autofahrer in jedem Fall, einen Feuerlöscher an Bord zu haben – egal, ob sie einen Verbrenner oder Stromer fahren. „Mit einem kleineren Handlöscher ist es immer möglich, einen Entstehungsbrand im 12-Volt-Bordnetz zu bekämpfen“, sagt Egelhaaf.

Daneben gilt, dass Autofahrer nie selbst an den mit der Farbe Orange gekennzeichneten Komponenten des Hochvolt-Systems eines E-Autos Hand anlegen dürfen. Zudem sollten E-Autofahrer immer darauf achten, ihr Fahrzeug mit intakten Ladekabeln an einem geeigneten Netz aufzuladen. „Unsachgemäß reparierte oder defekte Ladekabel können ebenso zu Bränden führen wie das Laden an nicht ausreichend dimensionierten gebäudeseitigen Strominstallationen“, warnt Egelhaaf.

Die in unseren Breiten üblichen, auch extremeren Temperaturen hingegen seien kein Problem für Elektrofahrzeuge, da die Batteriepakete gut abgeschirmt und darauf ausgelegt seien.

Aussperren ist unverhältnismäßig

Unterm Strich sind sich Experten von ADAC über Dekra bis hin zu den Feuerwehren einig, dass das Aussperren von E-Autos aus Parkhäusern und Tiefgaragen unverhältnismäßig ist. Gleichwohl könnten Kommunen, die zu diesem Mittel greifen, damit auch juristisch durchkommen.

„Sollten sachliche Gründe vorliegen, könnte diese Ungleichbehandlung dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes standhalten“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss. Ein solcher sachlicher Grund könnte sein, dass ein Brand schwerer gelöscht werden kann, was wiederum eine erhöhte Gefahr für das betreffende Gebäude bedeutet.

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