Geldwäscheprävention Keine Fotos von Kundenausweisen mit dem Privathandy

Von Doris S. Pfaff 5 min Lesedauer

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Schon kleinste Verdachtsmomente bezüglich Geldwäsche müssen Autohändler sofort melden. Dabei ist die Hürde hoch und das Ergebnis ernüchternd, so das Fazit der 6. Fachtagung zur Geldwäscheprävention im Automobilhandel.

Die Referenten der 6. Fachtagung zur Geldwäscheprävention im Automobilhandel und die Veranstalter: (v. l.) Andreas Glotz (DGGWP), Stefan Muhr (Bund Deutscher Kriminalbeamter), Prof. Dr. Christian Laustetter (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung), Tanja Brüggemann (DGGWP), Stefan Laing (ZDK) und Dirk Niedernhöfer (dn Datenschutz UG)(Bild:  TAK)
Die Referenten der 6. Fachtagung zur Geldwäscheprävention im Automobilhandel und die Veranstalter: (v. l.) Andreas Glotz (DGGWP), Stefan Muhr (Bund Deutscher Kriminalbeamter), Prof. Dr. Christian Laustetter (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung), Tanja Brüggemann (DGGWP), Stefan Laing (ZDK) und Dirk Niedernhöfer (dn Datenschutz UG)
(Bild: TAK)

Wenn es um Geldwäscheprävention geht, steht der Autohandel immer noch im Visier der zuständigen Länderaufsichten und der Behörde FIU (Financial Intelligence Unit). Das machte die 6. Fachtagung „Geldwäscheprävention im Automobilhandel“ deutlich. Dazu eingeladen hatte die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention gemeinsam mit der TAK und mit Unterstützung durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der durch Stefan Laing vertreten war.

Die gesetzlichen Vorgaben durch das Geldwäschegesetz seien mittlerweile so komplex, dass viele Händler damit überfordert seien. Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention (DGGWP), wies darauf hin, dass Autohändler sich strafbar machten, wenn sie Verdachtsmomente nicht bei der Financial Intelligence Unit (FIU) anzeigten.