E-Mobilität: Schadenrecht
Keine Leistung ohne Vergütung
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Die Abwicklung von Unfallschäden unterliegt der permanenten Wandlung – die Veränderungen in der Mobilität führen zu anderen Abwicklungsbedingungen. Es ergeben sich besondere Schadenpositionen, die bezahlt werden müssen.
E-Mobilität ist teuer, auch für die Werkstatt, die diese Fahrzeuge repariert. Diese weit verbreitete Ansicht wurde bei den Würzburger Karosserie- und Schadenstagen stark relativiert. Hier wurde klar: Notwendige Investitionen halten sich durchaus im Rahmen. Fakt bleibt aber: Der Werkstatt entstehen zusätzliche Kosten – das gilt insbesondere bei der Unfallinstandsetzung. Die Frage ist: Wer kommt dafür auf?
Christian Heid, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Kanzlei Voigt, erklärt: „Im Betrieb beginnt alles mit der Gefährdungsanalyse und den daraus resultierenden eventuellen Quarantänemaßnahmen.“ Bei dieser Analyse muss der Betrieb bestimmte Vorgaben einhalten – es handelt sich um eine Risikoeinschätzung durch geschultes Personal und die eventuell notwendige Verbringung auf einen separierten Platz (Quarantäne). Laut Heid geben Fahrzeughersteller häufig Quarantänezeiträume vor und schreiben zudem vor, dass die Batterietemperatur während der Quarantäne regelmäßig überprüft wird. Allerdings würden sich die Vorgaben von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Der Betrieb müsse also genau hinschauen, was im einzelnen Fall zu tun ist. Im Zweifel sollte er auf der Internetseite des VDIK/VDA nachschauen (technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien/vdik.de). „Denn sollte es zu Folgeschäden kommen, kann das richtige Verhalten im Vorfeld eine wichtige Rolle spielen“, erklärte Heid.
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