Nicht-öffentliche Ladepunkte Kfz-Betriebe sollten Förderanträge stellen

Von Nick Luhmann

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Auf die Förderung von nicht-öffentlichen Ladestellen haben die Kfz-Betriebe lange gewartet – nun ist sie da. Der ZDK rät den Unternehmen, sich jetzt mit dem Thema zu beschäftigen. Der Verband bietet Hilfe bei der Antragstellung an.

Betriebe können jetzt Fördergelder erhalten, wenn sie Ladesäulen auf ihrem Betriebsgelände errichten, die nicht öffentlich sind.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Betriebe können jetzt Fördergelder erhalten, wenn sie Ladesäulen auf ihrem Betriebsgelände errichten, die nicht öffentlich sind.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Seit dem 23. November stehen erstmals auch auf Bundesebene Fördergelder zur Errichtung von rund 390.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Unternehmen und Kommunen bereit. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss bis zu 900 Euro beziehungsweise 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt steht ein Fördertopf von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung des Programms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und die Kombination mit einem Last- oder Energiemanagement-System. Die Beträge beziehen sich auf nicht-öffentliche Ladepunkte, die dem Laden von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie können jedoch auch für Kundenfahrzeuge (dann kostenlos) oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.