Kfz-Betriebe sollten Verbringungskosten sorgfältig dokumentieren

Von autorechtaktuell.de

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Unfallgegnerische Versicherungen kürzen gerne Verbringungskosten. Die Werkstätten können ihren Kunden einen Gefallen tun, indem sie jene Rechnungsposten sorgfältig dokumentieren.

(Foto:   / CC0)
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Das Amtsgericht (AG) Hannover hat in einem Urteil vom 27.12.2016 (AZ: 419 C 1781/16) darauf hingewiesen, dass unfallgegnerische Versicherungen tatsächlich angefallene Reparaturkosten nicht willkürlich kürzen können. Genau das war im verhandelten Fall aber geschehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung folgendermaßen:

„Ein Indiz für den zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwand im Sinn von § 249 BGB war die vom Geschädigten ausgeglichene Rechnung der Reparaturwerkstatt. Dass die Rechnung vom 11.09.2015 hinsichtlich der tatsächlich stattgefundenen Verbringung übersetzt sei, konnte für den Geschädigten nicht erkennbar sein. Hier spielt es eine Rolle, dass sich der Rechnungsbetrag im Rahmen dessen hielt, was vom Schadengutachter der Dekra als notwendiger Aufwand kalkuliert worden war. Der Geschädigte durfte die Kosten daher für erforderlich halten, worauf es ankommt.“

Bedeutung für die Praxis

Derzeit ist die Kürzung von Verbringungskosten bei der Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden seitens der unfallgegnerischen Versicherer an der Tagesordnung. Es ergehen immer mehr Urteile, welche bestätigen, dass der Geschädigte bei der Reparatur seines Fahrzeugs entsprechende Verbringungskosten erstattet verlangen kann. Aus der Sicht des Geschädigten handelt es sich um erforderlichen Wiederherstellungsaufwand.

Behauptet der Versicherer, derartige Kosten seien nicht notwendig bzw. nicht angemessen, muss er sich mit dem Reparaturbetrieb auseinandersetzen.

Vor diesem Hintergrund ist dem Kfz-Betrieb anzuraten, die Fahrzeugverbringung sorgfältig zu dokumentieren und den damit in Zusammenhang stehenden Aufwand festzuhalten. So kann bereits vorgerichtlich gegenüber dem Versicherer argumentiert werden und die Erfolgsaussichten einer eventuell notwendigen Klage steigen deutlich.

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