Kfz-Betriebe von "Reach-Verordnung" nicht betroffen
Die Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006, die eine Meldepflicht für bestimmte chemische Stoffe vorsieht, betrifft Kfz-Betriebe nicht direkt.
Das Kfz-Gewerbe ist von der Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006, der so genannten "Reach-Verordnung", nicht direkt betroffen. Darauf hat jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen, nachdem Kfz-Betriebe vermehrt Werbung und Infopost von Unternehmen erhalten hatten, die kostenpflichtige Leitfäden, Checklisten und Handbücher zur Reach-Verordnung anbieten. Beachten müssten jedoch alle Kfz-Betriebe nach wie vor die Bestimmungen aus dem Sicherheitsdatenblatt. In diesem Sicherheitsdatenblatt ist der Verwendungszweck oder -bereich eines Produktes beschrieben. Weiche ein Kfz-Betrieb davon ab, so sei er von der Reach-Verordnung betroffen und damit meldepflichtig.
Die Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 war am 1. Juni 2007 europaweit in Kraft getreten. Seit 1. Juni 2008 müssen Hersteller und Importeure, die chemische Stoffe oder chemische Zubereitungen von mehr als 1 Tonne herstellen oder importieren, diese an eine bestimmte Stelle melden.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Verordnung weitere Anforderungen auf das Kfz-Gewerbe zukommen, werde der Verband entsprechend informieren, so der ZDK.