Ein unbegrenztes Sofortkreditprogramm und Änderungen beim Kurzarbeitergeld hat die Bundesregierung am Freitag als Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise beschlossen. Die Hilfen können die Betriebe der Kfz-Branche ab sofort abrufen.
Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Krise abmildern und vor allem Unternehmen bei der finanziellen Bewältigung unterstützen. Am Freitagnachmittag hatten Bundestag und Bundesrat ein Sofortkreditprogramm in Höhe von 20 Milliarden Euro beschlossen. Die Gelder werden über die bundeseigene KfW-Bank (Kreditanstalt für den Wiederaufbau) bereitstellt und können von Unternehmen, die durch die Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, ab sofort beantragt werden. Das Kurzarbeitergeld soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und muss bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur angezeigt werden.
Die beantragten Kreditsummen sind dabei nicht gedeckelt. „Es gibt keine Grenze nach oben bei der Kreditsumme, die die KfW vergeben kann“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Auch die Beantragung soll unbürokratisch ablaufen. „Der betroffene Betrieb kann sich dann an seine Hausbank wenden und mitteilen, dass sie an diesem Sofortprogramm teilnehmen möchten“, sagte Wolfram Schweickhardt von der Pressestelle des KfW. Die Besonderheit des Kredits hierbei ist, dass die KfW das Kreditrisiko der durchreichenden Hausbank in Höhe von 80 Prozent trägt. Die KfW ist eine Förderbank und gilt nach Bilanzsumme als drittgrößte Bank Deutschlands.
ZDK und Landesverband Baden-Württemberg begrüßen Maßnahmen
Beim ZDK stieß die Sofortmaßnahme auf Zustimmung. „Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung sehr, den deutschen Unternehmen und somit auch Autohäusern und Kfz-Werkstätten finanziell in dieser wirtschaftlich problematischen Situation, die durch das Corona-Virus verursacht wurde, unter die Arme zu greifen“, sagte Anja Woltermann vom ZDK. Sie befürchtet, dass es bei zurückgehenden Fahrzeugverkäufen wie auch zurückgehender Werkstattauslastung schnell zu einer angespannten Liquiditätssituation in den Betrieben kommen kann. Diese Phasen gilt es bis zur Besserung der Lage zu überbrücken, „denn eine Vielzahl von Insolvenzen und somit negativer Unternehmerschicksale ist zu vermeiden“.
Auch das Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg begrüßt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung sowie die Hilfen, die am Freitag bei einem Spitzengespräch der Wirtschaft zur Liquiditätssicherung von Landeswirtschaftsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut vorgestellt worden sind. Ziel des Treffens mit den Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im Haus der Wirtschaft war es, zu einer gemeinsamen Lagebeurteilung für die baden-württembergische Wirtschaft und über weitere mögliche und notwendige Maßnahmen zu beraten.
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut erklärte: „Die von der Bundesregierung bereits gefassten Beschlüsse zu den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sind richtig und wichtig. Sie entlasten Unternehmen und erhalten Arbeitsplätze. Allerdings müssen diese Erleichterungen auch bereits rückwirkend zum 1. März gelten, so dass alle betroffenen Unternehmen gleichermaßen davon profitieren können.“
Der Landesverband wertete das Ergebnis als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Speziell das Kraftfahrzeuggewerbe braucht über kurzfristige Liquiditätshilfen hinaus in den nächsten Monaten aber auch ein Investitionsprogramm, um die Transformation und den Wandel zur Elektromobilität zu stemmen. Durch die absehbaren Auswirkungen der Corona-Krise wird es noch schwerer, die notwendigen Investitionen in den Werkstätten aus dem Geschäftsbetrieb heraus zu erwirtschaften“, betont Verbandshauptgeschäftsführer Carsten Beuß.
VDA fordert europaweite Abstimmung
Mit dem Änderungsgesetz zum Bezug von Kurzarbeitergeld ist die Bundesregierung einer weiteren Forderung der Unternehmen nachgekommen. Es soll kurzfristig in Kraft treten und Betrieben Kurzarbeit ermöglichen. Der Antrag kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. „Das sind sehr weitgehende und starke Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat. Allerdings müssen jetzt schnell die konkreten Details folgen und von den Finanzbehörden entsprechend der Beschlüsse umgesetzt werden“, sagte Hildegard Müller Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA).
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung werde entscheidend dazu beitragen, die massiven Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft infolge der Corona-Krise abzumildern. „Wichtig ist jetzt, dass die Krisenbekämpfung durch eine engere Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten und von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland flankiert wird. Die Herausforderungen durch die Folgen dieser Pandemie sind globaler Art, daher ist zumindest europaweit koordiniertes Handeln nötig“, fordert der VDA.
Stand: 08.12.2025
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