In der Diesel-Affäre sind viele Klagen anhängig, die bisherigen Urteile fallen sehr unterschiedlich aus. Mehr Klarheit könnte ein höchstrichterliches Urteil bringen. Doch der erste Fall am BGH wird nun nicht verhandelt, der Kläger hat die Revision zurückgenommen.
(Foto: BGH/Nikolay Kazakov)
Dieselfahrer müssen weiter auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Ansprüchen in der Abgas-Affäre warten. Eine für den 8. Januar angesetzte Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist abgesagt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen (Az. VIII ZR 78/18).
Zu den Hintergründen konnte die Pressestelle des BGH keine weiteren Auskünfte geben. Wahrscheinlich ist, dass sich die Parteien außergerichtlich verglichen haben. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Einigungen gegeben, kurz bevor obergerichtliche Verfahren entschieden wurden. Verbraucheranwälte werfen den Autokonzernen vor, gezielt Vergleiche zu schließen, um ein solches Urteil möglichst zu vermeiden. Das ist allerdings auch nicht verboten.
Laut einem Sprecher des Volkswagenkonzerns sind dem Autobauer etwa 30.000 Klagen bekannt, die sich gegen die Konzernmarken oder die Händler richten. Die bislang gefällten rund 10.000 Urteile würden aber noch immer überwiegend zugunsten des Herstellers ausfallen. Eine konkrete Quote nannte er nicht, früher hatte der Konzern von 70 Prozent gewonnen Verfahren in der Diesel-Affäre berichtet.
Geklagt hatte im nun gestoppten Verfahren ein Mann, der 2013 einen Skoda Octavia Kombi mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte. Nach dem Bekanntwerden des Diesel-Skandals wollte er bei seinem Autohändler die Minderung des Kaufpreises von 26.770 Euro um 5.500 Euro durchsetzen, die der Händler aber verweigerte. Die Forderung hielt der Kläger auch nach der Aktualisierung der Motorsoftware aufrecht. Dadurch seien technische Nachteile denkbar, außerdem sei sein Dieselauto wegen des Skandals generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann mit seinem Ansinnen keinen Erfolg. Sowohl das Landgericht Zwickau als auch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatten seine Klage abgewiesen (AZ OLG: 10 U 1561/17).
Das OLG sah vom Kläger nicht hinreichend vorgetragen, dass das erworbene Fahrzeug auch nach Durchführung des Software-Updates überhaupt noch einen Sachmangel aufweist. Das Update war im Laufe des Rechtsstreits durchgeführt worden. Vage Befürchtungen des Klägers und die hypothetische Möglichkeit, dass das durchgeführte Software-Update zu nachteiligen technischen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit führen könne, seien für die Darlegung eines Sachmangels nicht ausreichend.
Auch das Argument des Preisverfalls von Dieselfahrzeugen wollte das OLG nicht gelten lassen. Diese Entwicklung resultiere vielmehr aus der Befürchtung von Fahrverboten in den Innenstädten und der eingeschränkten Nutzbarkeit der Diesel-Fahrzeuge. Diese Bedenken beruhten jedoch nicht auf den Manipulationen der Fahrzeughersteller Volkswagen und Skoda, sondern auf der Verpflichtung der Städte, die europarechtlich vorgegebene Grenze der Feinstaubbelastung einzuhalten.
Dieses Urteil ist mit der Rücknahme der Revision nun rechtskräftig, wie auch ein Sprecher des Skoda-Mutterkonzerns Volkswagen auf Anfrage mitteilte. Darüber hinaus wollte er sich nicht zu dem Fall äußern. Ein Grundsatz-Urteil der obersten deutschen Zivilrichter am BGH wäre für alle vergleichbaren Fälle interessant gewesen. Ihre Rechtsprechung gibt die Linie vor für künftige Entscheidungen der unteren Gerichte.
BGH hat noch eine weitere Klage vorliegen
Derzeit ist beim BGH nur noch eine weitere Diesel-Klage anhängig. Darüber soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am 27. Februar verhandelt werden. Dieser Fall ist allerdings etwas anders gelagert: Der Fahrer eines VW Tiguan will erreichen, dass sein Händler das 2015 gekaufte Auto zurücknehmen und ihm dafür ein neues geben muss. Es sei mangelhaft, weil es nicht die zugesicherten Abgaswerte aufweise.
Das Landgericht Bayreuth und das OLG Bamberg hatten den Händler dazu verurteilt, das Auto mit dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Software-Update nachzubessern. Sonst wurde die Klage abgewiesen, weil der Fahrzeugtyp so nicht mehr hergestellt wird. Es sei deshalb gar nicht möglich, ein gleichartiges und gleichwertiges Auto zu liefern.
Stand: 08.12.2025
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Zwischenzeitlich hatte in Karlsruhe noch ein anderer Käufer eines neuen VW Tiguan Revision gegen ein Urteil des OLG Nürnberg eingelegt. Auch dieser Kläger lehnte das angebotene Software-Update ab, wollte aber vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach Auskunft des BGH hat er inzwischen sein Rechtsmittel allerdings ebenfalls zurückgenommen.
Der VW-Konzern sieht sich im Diesel-Skandal einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Derzeit können sich betroffene Autobesitzer einem Musterverfahren anschließen, mit dem die Verbraucherzentralen und der Automobilclub ADAC einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen lassen wollen.