Urteil Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Da er keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder ein anderes Gesetz darstellt, darf der Gender-Leitfaden bei Audi weiter bestehen. Ein VW-Mitarbeiter hatte geklagt.

Seit März 2021 nutzt der Autohersteller offiziell gendersensible Formulierungen in der internen und externen Kommunikation.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Seit März 2021 nutzt der Autohersteller offiziell gendersensible Formulierungen in der internen und externen Kommunikation.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Klage gegen einen Leitfaden der Audi AG für geschlechtergerechte Sprache ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

Das Rechtsmittel habe „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“, begründete ein Gerichtssprecher am Montag die Entscheidung. Das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 sei damit rechtskräftig (Az. 83 O 1394/21).

Kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz

Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen – den sogenannten Gender-Gap. Der VW-Mitarbeiter hatte deswegen Audi auf Unterlassung verklagt.

Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, „in Ruhe gelassen zu werden“. Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Der Kläger war von einem Verein unterstützt worden, der das Gendern ebenfalls ablehnt.

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