Der Leasingrückläufer, der geschuldete Zustand und die Rücknahmegutachten Klarer Fall von Dreiecksverhältnis

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 4 min Lesedauer

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Leasing ist Langzeitmiete. Wie bei Mietsachen üblich muss auch das geleaste Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Doch bei der Rückgabe droht oft (kostspieliger) Ärger; insbesondere wenn kein Anschlussgeschäft in Aussicht steht.

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kommen schnell hohe Beträge zusammen, die als Schäden deklariert werden. Aber eigentlich sind es normale Gebrauchsspuren.(Bild:  © JD8 - adobe.stock.com)
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kommen schnell hohe Beträge zusammen, die als Schäden deklariert werden. Aber eigentlich sind es normale Gebrauchsspuren.
(Bild: © JD8 - adobe.stock.com)

Ein Leasinggeschäft ist ein Dreiecksverhältnis: Die Leasinggesellschaft kauft ein Fahrzeug, das aber nicht an sie selbst, sondern an den Leasingnehmer geliefert wird. Der Autohändler dient dazu, diesen Weg kurz und reibungslos umzusetzen; er übergibt das Fahrzeug im Auftrag der Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer. Dementsprechend gibt der Leasingnehmer nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums das Fahrzeug beim Autohändler an die Leasinggesellschaft zurück.

Normaler Verschleiß ist abgegolten

Beim Kilometerleasing schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber ein Fahrzeug, wie es bei einer Nutzung über einen vereinbarten Zeitraum (meist 36 Monate) und einer vereinbarten Laufleistung nun einmal so ist. Das bedeutet: Normale Abnutzung und normale Gebrauchsspuren sind mit der Leasingrate abgegolten.