EU-Entwurf zur GVO
Klares Signal aus Brüssel
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Der erste Entwurf der EU-Kommission zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung lässt den Autohandel zunächst einmal aufatmen. Was aber ab Juni 2022 gilt, hängt vom Ergebnis des Konsultationsverfahrens ab.
Die EU will das Agenturmodell an strenge Voraussetzungen knüpfen und den Direktvertrieb künftig an Regeln binden. Das sind die Leitlinien, die die EU-Kommission im Entwurf zur neuen Vertikal-GVO vorgibt. Für den Autohandel ist dies ein wichtiges positives Signal.
Mehr als 100 Seiten umfasst der erste Entwurf zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) nebst den ergänzenden Leitlinien. Die EU-Kommission als oberste Hüterin des europäischen Wettbewerbsrechts hat ihn Mitte Juli vorgelegt hat. Eine detaillierte Bewertung durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) steht noch aus.
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