Steuerliche Änderungen 2021
Klein-Klein statt Reformmut
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Zu einer umfassenden Steuerreform hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können. Dennoch hat sie für dieses Jahres einige neue beziehungsweise veränderte Regelungen verabschiedet: Die wichtigsten sind hier zusammengefasst.
Durch diese neu verabschiedete Pauschale sollen sich Arbeitnehmer erhöhte Kosten abgelten lassen können, beispielsweise für Heizung oder Strom. Die Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag, aber höchstens 600 Euro im Jahr. Eingerechnet wird sie in den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro gemäß § 9a EStG.
Umsatzsteuer
Durch das zweite Corona-Hilfssteuergesetz wurden die Umsatzsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gesenkt. Ab dem 1. Januar 2021 gilt nunmehr wieder der Regelsteuersatz von 19 bzw. der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
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