Ein Ökolandwirt nimmt es vor Gericht mit einem Weltkonzern auf: Unterstützt von Greenpeace will der Kläger ein baldiges Verkaufsverbot für Benziner- und Dieselautos durchsetzen. Nun geht sein Verfahren gegen Volkswagen in die Verlängerung.
Der Volkswagen-Konzern muss sich vor Gericht verantworten – ein Biobauer will zusammen mit Greenpeace ein schnelleres Verbrenner-Aus erreichen.
(Bild: Volkswagen)
Eine Abweisung der ungewöhnlichen Klage gab es nicht – wie der juristische Streit über mehr Klimaschutz zwischen einem Biobauern und VW ausgeht, ist aber schwer zu sagen. Ökolandwirt Ulf Allhoff-Cramer nahm die Vertagung durch das Detmolder Landgericht am Freitag mit gemischten Gefühlen auf. „Ich bin froh, dass das Gericht weiterverhandelt“, sagte der 62-Jährige. Doch der für den 3. Februar 2023 angesetzte Folgetermin sei recht spät: „Ich bin traurig, dass wir ein halbes Jahr verlieren. Die Zeit läuft uns davon.“
Die Klimakrise schreite „entsetzlich schnell“ voran und gefährde die Existenz vieler bäuerlicher Betriebe. Der Volkswagen-Konzern müsse endlich Verantwortung übernehmen und rascher als bisher umsteuern.
Anklage in Teilen zu ungenau
Mit seiner Klage will Allhoff-Cramer den Branchenriesen zwingen, den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren spätestens 2030 weltweit einzustellen. Im Mai hatte es eine erste Verhandlung gegeben, die für den Bauern ernüchternd verlaufen war: Der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier hatte ihn gewissermaßen zum Nachsitzen verdonnert. Am Freitag stellte sich nun die Frage, was die Kammer zu den geänderten Klageanträgen sagen würde. Möglich war, dass sie die Sache abhakt und die Klage abweist. Das war nicht der Fall.
Nur eine Minute sprach der Richter. Einen Teil der Klage – einen Antrag, mit dem VW prozentuale CO2-Senkungsvorgaben gemacht werden sollen – befand er als „nicht bestimmt“ genug. Auch an anderen, eher nachrangigen Klageteilen äußerte Pohlmeier Kritik. Eine VW-Sprecherin interpretierte diese Haltung später als „ernsthafte Zweifel“ an den Vorwürfen. Der Konzern hat Klageabweisung beantragt.
Auch andere deutsche Autobauer vor Gericht
Allhoff-Cramers Anwältin Roda Verheyen bewertete die Erklärungen des Richters anders. Sie freute sich, dass er einen Teil der Klageschrift – und zwar den Antrag auf das Verkaufsverbot ab 2030 – unerwähnt gelassen hatte. Durch die Nicht-Nennung sei dieser Antrag zulässig, folgerte Verheyen: „Das ist gut, das ist ein positives Zeichen.“
Der Landwirt wird von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützt. Ein ähnliches Verfahren gegen Volkswagen läuft vor dem Landgericht Braunschweig, dort klagen zwei Greenpeace-Geschäftsführer und eine Fridays-for-Future-Aktivistin. Auch andere Autobauer sind vor verschiedenen Gerichten mit Klimaschutz-Forderungen konfrontiert – die Deutsche Umwelthilfe etwa geht gegen BMW und Mercedes-Benz vor. Letztinstanzliche Entscheidungen sind bisher noch nicht absehbar.
VW dementiert die Vorwürfe
VW weist die Vorwürfe im Detmolder Verfahren zurück und betont seine Fortschritte in der E-Mobilität. Zudem liege der allergrößte Teil der CO2-Emissionen von Autos im Einflussbereich der Fahrer und nicht des Herstellers. Außerdem könne man die konkreten Folgen des Klimawandels für eine kleine Fläche nicht präzise vorhersagen, heißt es von VW.
Die Frage verbindlicher Auslauftermine für neue Verbrennerfahrzeuge ist seit langem ein zentraler Streitpunkt zwischen Klimaschützern und der Autoindustrie – auch und gerade im Fall von Volkswagen. Greenpeace wirft dem größten europäischen Industrieunternehmen immer wieder vor, nicht genug zur Bekämpfung der Erderhitzung zu tun. VW baut seine Palette an Elektrofahrzeugen zwar kontinuierlich aus und will auch die Werke nach und nach mit mehr Ökostrom versorgen. Aber ein fixes, für alle Konzerntöchter und Absatzgebiete geltendes Enddatum für den Verkauf klassischer Diesel und Benziner scheuen die Wolfsburger mit Verweis auf regionale Unterschiede.
Verbrenner-Aus in Norwegen schon 2024
Je nach Land und Marke sind die Pläne verschieden. In Norwegen zum Beispiel will der VW-, Audi- und Skoda-Importeur schon ab 2024 keine Verbrenner mehr einführen. Das Verkaufs-Aus beziehe sich dort bislang nur auf die Kernsparte, heißt es aus Wolfsburg. Für das übrige Europa gelte: „Die Marke Volkswagen wird zwischen 2033 und 2035 das letzte Fahrzeug mit Verbrennungsmotor verkaufen, Audi im Jahr 2033.“
Der neue VW-Konzernchef Oliver Blume will die Nachfrage nach Dieseln, Benzinern oder Erdgasautos grundsätzlich „noch zahlreiche Jahre“ bedienen, auch wenn langfristig die vollständige Elektrifizierung den Durchbruch schaffen soll. EU-Parlament und EU-Kommission haben die Absicht, die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 zu untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.
Nicht der erste Konflikt zwischen Greenpeace und VW
Zwischen Greenpeace und VW gab es schon öfter öffentlich ausgetragene Hakeleien. Mehrfach organisierten Aktivisten Proteste am Stammwerk des Autobauers, wo sie Transparente von Gebäuden herabließen. Auch Bahngleise rund um das Wolfsburger Fabrikgelände wurden blockiert. 2012 kaperten Greenpeace-Mitglieder eine VW-Hauptversammlung, der damalige Chefaufseher Ferdinand Piëch nannte sie „Unruhestifter“. Und zu einer TV-Werbung von VW mit Anspielungen auf die Star-Wars-Saga ließ die Umweltorganisation einen satirischen Gegen-Spot drehen, in dem sie die Volkswagen-Zentrale als „Todesstern“ verballhornte.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Eine der jüngeren Aktionen war im Frühjahr 2021 das Abziehen Hunderter Autoschlüssel von fertigen Modellen am VW-Werk Emden, die anschließend auf der Zugspitze in Bayern landeten. Den benachbarten Schneeferner-Gletscher hatte Greenpeace ausgesucht, weil dieser vom Klimawandel besonders betroffen sei. Der damalige VW-Chef Herbert Diess nahm die Intimfeindschaft beider Seiten meist sportlich. Bei Twitter schrieb er zur „Einladung“, die Schlüssel aus dem Hochgebirge abzuholen: „Gerne Zugspitze, heute schaffe ich aber nicht mehr – möchte nicht den Flieger nutzen. Demnächst bei gutem Wetter?“