Klimaanlagenprüfung: Wirklich dicht?
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Die wenigsten dürften es registriert haben, aber mit dem HK-DHP1 gibt es ein Gerät, mit dem man präzise dokumentieren kann, dass eine Klimaanlage den Druck hält oder auch nicht. Zudem liefert es zielsichere Hinweise, wo Leckagen zu suchen sind.
Paragrafen sind was Feines, die sollten nicht nur Juristen im Kopf haben. Einen, genauer gesagt den Paragrafen 3 Absatz 3 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, den sollten auch Werkstattbesitzer bzw. -mitarbeiter nachts um drei auswendig herunterbeten können – oder besser gesagt wissen, was er besagt. Nämlich: „Wer Dienste zur Wartung oder Reparatur von Klimaanlagen in Fahrzeugen im Sinne des Artikels 3 Nr. 1 und 3 der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit zuvor beseitigt wurde.“
Einfach ausgedrückt: Bereits seit vielen Jahren ist es verboten, eine Fahrzeugklimaanlage, die leer ist, mit Kältemittel aufzufüllen, um so der vermeintlichen Leckage auf die Schliche zu kommen. Mit bis zu 50.000 Euro kann derjenige belangt werden, der nach dem Motto „Na dann füllen wir erst mal auf“ verfährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Klimaanlage über Gummischläuche und Dichtungen „normal“ entleert hat oder aber über „unnormale“ Leckagen, sprich Stellen, an denen die Anlage aufgrund von Verschleiß, Beschädigungen oder Materialfehlern undicht wurde.
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