Import/Export
Kraftfahrzeuge und Zollfragen – ein erster Überblick
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Bereits seit vielen Jahren werden nicht nur ausländische Oldtimer nach Deutschland eingeführt. Auch zahlreiche hier gebaute Fahrzeuge kommen nach Jahrzehnten wieder zurück. Was beim Im- aber auch Export dieser zu beachten ist, verraten wir im Folgenden.
Manch einer hat es schon einmal leidvoll erlebt: das deutsche Zollrecht beim Import von Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) bzw. dem Export in Drittländer. Auch Automobile im Allgemeinen und Oldtimer im Besonderen sind von diesem betroffen. Das Zollrecht kann vielfältige und teilweise auch kostenintensive Überraschungen bieten. Der Informationsdienst „ASR“ (Auto Steuern Recht) des Instituts für Wissen in der Wirtschaft, kurz IWW, bietet Betroffenen auch in diesem Fall wertvolle Fachinformationen. Los geht es in einem ersten Teil mit einem Überblick über Zollfragen.
Der Import aus Drittländern
Beim Import von Kraftfahrzeugen aus Drittländern sind vor allem die Fragen nach der zutreffenden zolltariflichen Einreihung und der Bewertung des Fahrzeugs von Bedeutung. Darüber hinaus kann es auch darauf ankommen, welchen Ursprung das importierte Fahrzeug hat.
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