Zukünftig unterliegen sichtbare Kfz-Ersatzteile von Fahrzeugen nicht mehr uneingeschränkt dem Designschutz. Während der VDIK vor negativen Folgen für die Beschäftigung in der Autoindustrie warnt, wird das Gesetz von Verbraucherverbänden und den Autoteileherstellern begrüßt.
Zukünftig müssen bei der Reparatur an der Karosserie von Fahrzeugen keine Originalteile der Hersteller mehr verwendet werden, sofern für das Designrecht nicht der Bestandsschutz greift.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Bundestag auch Änderungen im Designrecht von Kfz-Ersatzteilen vorgenommen. Bei der Reparatur der Karosserie müssen zukünftig keine Originalersatzteile mehr verwendet werden. Das macht den Weg frei für die Herstellung dieser Ersatzteile durch unabhängige Autoteilebauer. Der bisherige Designschutz für äußere Karosserieteile für zukünftige Neufahrzeuge entfällt. Alle bisher eingetragene Designs sollen aber weiterhin für eine Dauer von 25 Jahren Bestand haben.
Das Gesetz stößt auf unterschiedliches Echo. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) sowie der Verbraucherzentrale- Bundesverband (vzbv) begrüßen die Einführung der sogenannten Reparaturklausel, kritisieren aber den umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Designs. Die neue Reparaturklausel ermögliche nun günstigere Ersatzteilpreise.
Teile in Deutschland deutlich teurer als anderswo
Gemeinsam wiesen sie auf Preisvergleiche aus der Vergangenheit hin, wonach karosserieintegrierte Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten in Deutschland bis zu 55 Prozent teurer seien als in Nachbarländern, in denen das Designrecht bereits liberalisiert wurde (ECAR-Preisvergleich aus 2017). Die nun gesetzlich eingeführte Reparaturklausel beende das Monopol der Fahrzeughersteller, so ADAC, GVA und vzbv.
Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), sieht das Gesetz dagegen kritisch und glaubt, dass die neue Klausel fatale Folgen für die Autohersteller haben wird. „Die Leistungskraft der Automobilindustrie beruht nicht zuletzt darauf, dass ihre Innovationen geschützt sind. Von Autoherstellern wird weltweit erwartet, dass sie massiv in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren. Die Mittel dafür müssen erwirtschaftet werden. Daher ist die Aufweichung des Designschutzes gerade in der Krise ein falsches Signal“, sagte er. Das Karosseriedesign sei einer der wichtigsten Faktoren, die das Markenimage moderner Kraftfahrzeuge präge und enorme Investitionen der Autohersteller verlange.
Sowohl der europäische Herstellerverband als auch nationale Branchenverbände warnen vor den Folgen einer Aufweichung der Designschutzes für den Arbeitsmarkt, etwa was die Qualität der nachgebauten Teile angeht. Zirpel zufolge könnten durch die Aufhebung des Designschutzes Unternehmen, die ausschließlich für den Aftermarket produzieren, Nachbauteile zweifelhafter Qualität legal herstellen. Im Gegensatz zu Herstellern hätten diese Unternehmen nicht in die Entwicklung der betreffenden Teile investiert.
Kritik am langen Bestandsschutz
Kritisch werten ADAC, GVA und vzbv die lange Dauer des Bestandsschutzes, weil somit vorerst nur wenige Autofahrer davon profitieren könnten. Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident ADAC, sagte: „Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem freien Ersatzteilemarkt, wie ihn der ADAC seit Jahren fordert. Solange jedoch der Bestandsschutz für eingetragene Designrechte diese Liberalisierung um bis zu 25 Jahre verzögert, sind wir nicht am Ziel, denn Verbraucher profitieren dadurch erst in weiter Zukunft von der Neuregelung. Es muss jetzt mit großem Engagement eine Initiative auf EU-Ebene auf den Weg gebracht werden, die diesen Punkt nachbessert, damit auch die Eigentümer älterer Autos rasch in den Genuss des neuen Gesetzes kommen.“
Hartmut Röhl, Präsident GVA: „Wir begrüßen die Einführung der Reparaturklausel, die längst überfällig war. Allerdings ist der weitreichende Bestandsschutz bereits eingetragener Designs für die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Teilehandels und der Kfz-Teileindustrie katastrophal.“ Denn rund ein Viertel des Umsatzes im Markt für Ersatz- und Verschleißteile entfalle auf sichtbare Kfz-Ersatzteile. Röhl weiter: „Wenn wir durch den Bestandsschutz auf viele weitere Jahre vom Wettbewerb in diesem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen werden, wird es für die Betriebe zunehmend existenzbedrohend. Wir drängen daher nun auf eine neue europäische Initiative, um die Reparaturklausel im gesamten europäischen Binnenmarkt zügig einzuführen, damit auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt endlich gleiche (faire) Wettbewerbsbedingungen herrschen.“
Stand: 08.12.2025
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Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, sagte: „Der vorgesehene lange Bestandsschutz bremst den positiven Wettbewerbseffekt noch lange aus. Er nützt in erster Linie der Automobilwirtschaft. Die Autohersteller müssen sich so nicht um ihre zusätzlichen Gewinne sorgen. Trotz der massiven Täuschung von Millionen Verbrauchern im Dieselskandal werden wieder einmal Industrieinteressen vor die der Verbraucher gestellt. Fairness beim Autokauf sieht anders aus.“