Verbandskrise NRW darf ZDK-Mitgliedschaft kündigen

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der Landesverband NRW darf fristgerecht seine Mitgliedschaft im ZDK kündigen. Austreten darf er aber nur nach erneutem Votum der Innungsvertreter im Jahr 2025. Unterdessen plant der ZVK die Abberufung von Kurt-Christian Scheel als Hauptgeschäftsführer des ZVK.

In Düsseldorf trafen sich die Mitglieder des Landesverbands NRW, um den Austritt aus dem ZDK zu beschließen. Unter den Gästen waren auch ZDK-Präsident Arne Joswig und ZDK-Ehrenpräsident Robert Rademacher.(Bild:  Pfaff – VCG)
In Düsseldorf trafen sich die Mitglieder des Landesverbands NRW, um den Austritt aus dem ZDK zu beschließen. Unter den Gästen waren auch ZDK-Präsident Arne Joswig und ZDK-Ehrenpräsident Robert Rademacher.
(Bild: Pfaff – VCG)

Der Vorstand des Landesverbands des Kfz-Gewerbes NRW darf seine Mitgliedschaft im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kündigen. Eine fristgerechte Kündigung für den Austritt zum 1. Januar 2026 ist damit möglich, aber nicht zwingend. Die NRW-Mitglieder wollen final über das Ende der ZDK-Mitgliedschaft erst bei ihrer Jahresversammlung im kommenden Jahr entscheiden. Dann, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen. Dem so abgeänderten Beschluss stimmten die Mitglieder einstimmig zu.

Zuvor gab es in Düsseldorf heftige Diskussionen über die Beschlussvorlage des Vorstands des Landesverbands. Die sah zunächst eine Satzungsänderung vor, sodass zukünftig keine Doppelmitgliedschaft der Betriebe - ZDK und Landesverband - erforderlich ist. Danach sollten die Mitglieder der Vorlage zustimmen, die eine fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft des Landesverbands im ZDK vorsieht. Die Kündigung muss bis Ende des Jahres erfolgen, damit sie zum 1. Januar 2026 wirksam werden kann. Der Landesverband bliebe als Mitglied im Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) indirektes ZDK-Mitglied.