Fahrzeugbeleuchtung LED-Nachrüstung ohne Prüfaufwand

Von Malika Matkarimova 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Eine neue LED-Nachrüstlampe für H11-Scheinwerfer ist nun europaweit zugelassen. Werkstätten können laut Hersteller auf zusätzliche Prüfungen oder Nachweise verzichten.

Laut Anbieter ist kein Abgleich von Scheinwerfernummern mehr nötig.(Bild:  Ams Osram)
Laut Anbieter ist kein Abgleich von Scheinwerfernummern mehr nötig.
(Bild: Ams Osram)

AMS Osram hat mit der Night Breaker LED Smart ECE H11 die erste vollständig ECE-R37-homologierte Nachrüstlampe vorgestellt. Laut Hersteller handelt es sich um das erste LED-Nachrüst-Leuchtmittel, das ohne Einschränkungen in allen ECE-Vertragsstaaten zugelassen ist. Dies wurde ermöglicht durch die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), erkennbar an der E1-Markierung. Zu den ECE-Vertragsstaaten gehören unter anderem Mitgliedsländer der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich und die Schweiz.

Durch die erteilte Genehmigung entfällt laut Hersteller bei dieser Nachrüstlösung die bislang notwendige Prüfung von Fahrzeuglisten oder Scheinwerferkennzeichnungen. Auch das Mitführen von Genehmigungsdokumenten oder das Anbringen zusätzlicher Hinweise am Fahrzeug ist nicht mehr erforderlich.

Die neue für 12-Volt-Fahrzeuge konzipierte Lampe ist dem Anbieter zufolge als direkter Ersatz für H11-Halogenlampen einsetzbar. Mit einer Farbtemperatur von bis zu 6.000 Kelvin erzeugt sie ein weißes Licht und soll andere Verkehrsteilnehmer deutlich weniger blenden als herkömmliche Lösungen. Gegenüber Standard-Halogenlampen benötigt die LED-Nachrüstlampe nach Herstellerangaben bis zu 60 Prozent weniger Energie und erreicht eine bis zu sechsfach längere Lebensdauer, was unter anderem auf das vibationsresistente Design zurückgeführt wird.

(ID:50421317)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung