Im Brennpunkt Letter of Intent und am Ende doch kein neuer Vertrag?

Von RA Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB 3 min Lesedauer

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Händlern oder Servicepartnern fällt ein Stein vom Herzen, wenn mit der Kündigung gleich in Aussicht gestellt wird, dass der Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist möglicherweise fortgesetzt wird. Aber Vorsicht: So ein Letter of Intent ist rechtlich nicht immer bindend.

Auf Grundlage eines Letter of Intent sollten Händler keine unüberlegten Entscheidungen treffen. Diese Erklärung ist rechtlich nicht bindend.(Bild:  © Bits and Splits - adobe.stock.com)
Auf Grundlage eines Letter of Intent sollten Händler keine unüberlegten Entscheidungen treffen. Diese Erklärung ist rechtlich nicht bindend.
(Bild: © Bits and Splits - adobe.stock.com)

Kündigt ein Hersteller Händler- oder Serviceverträge, können sich die Betroffenen darauf einstellen, dass ihr Vertrag nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Jahren endet. Bisweilen verbinden die Hersteller die Kündigung mit einem sogenannten „Letter of Intent“ (LOI). Damit erklären sie die Absicht, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Wozu dann überhaupt eine Kündigung?

Hintergrund ist meistens, dass der Hersteller das Vertragsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzen möchte. Solchen LOI wird häufig eine größere Bedeutung zugemessen, als ihnen bei rechtlicher Bewertung tatsächlich zukommt.