Wegfall des EU-Streitschlichtungsportals
Linkpflicht der Kfz-Betriebe zur OS-Plattform fällt weg
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Am 20. Juli stellt die EU ihre Streitschlichtungsplattform ein. Auch wenn die Pflichtverlinkung von den Unternehmensseiten darauf ab dem 20. März funktionslos ist, sollten Betriebe diese beibehalten, um nicht abgemahnt zu werden, rät der ZDK.
Ein winziger Schritt in Richtung weniger Bürokratie, auch wenn der Zwischenschritt absurd wirkt: Ab 20. Juli 2025 fällt für Betriebe mit Onlinehandel eine Verlinkungspflicht zu einer EU-Streitschlichtungsseite weg, da diese eingestellt wird.
Die OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) war auf Initiative der Europäischen Kommission 2016 eingeführt worden und diente als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen, um Streitigkeiten im Online-Handel außergerichtlich beizulegen. Verbraucher konnten Beschwerden einreichen, die dann an zuständige Schlichtungsstellen weitergeleitet wurden.
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