In fast allen Nfz-Klassen fallen wieder mehr Fahrzeuge durch die HU – nachdem die Mängelquote in den Jahren zuvor stetig abgenommen hatte. Der TÜV sieht diese Trendumkehr in Zusammenhang mit der Pandemie.
(Bild: DPDHL)
Der TÜV stellt an Nutzfahrzeugen wieder mehr Mängel fest. Der positive Trend der vergangenen Jahre mit immer weniger Schäden hat sich laut dem am Dienstag veröffentlichten neuen Nutzfahrzeug-Report des Überwachungsvereins in den Jahren 2019 und 2020 nicht fortgesetzt. Die Sicherheitsexperten sehen unter anderem einen Zusammenhang mit dem durch die Corona-Pandemie verstärkten Paketboom. Für den neuen Nutzfahrzeuge-Report wertete der TÜV-Verband rund 1,95 Millionen Hauptuntersuchungen aus.
TÜV-Prüfer stellten demnach bei den Hauptuntersuchungen 2019 und 2020 bei fast einem Fünftel (19,6 Prozent) aller Nutzfahrzeuge erhebliche oder gefährliche Mängel fest. In den Jahren davor war die Quote stetig zurückgegangen. „Wir haben eine Trendumkehr zu verzeichnen“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, der DPA. „In 18 der 20 von uns abgebildeten Alters- und Gewichtsklassen sind mehr Fahrzeuge durch die Hauptuntersuchung gefallen als noch vor zwei Jahren. Wir bewegen uns leider in die falsche Richtung.“
Bildergalerie
Über 20 Prozent mit Mängeln unterwegs
In Deutschland sind über 3,4 Millionen Nutzfahrzeuge zugelassen. Der Großteil davon – knapp 2,9 Millionen – sind Lieferwagen und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Bei diesen Fahrzeugen – Ford Transit, Mercedes Sprinter, Volkswagen Transporter oder Renault Trafic –war die Mängelquote mit 20,3 Prozent besonders hoch.
Der Zusammenhang mit der Corona-Krise: „Kleintransporter werden besonders in Anspruch genommen“, sagte Goebelt. „Die Corona-Pandemie hat einen deutlichen Boom beim Onlinehandel erzeugt. Kurierdienste, die diese Fahrzeuge häufig nutzen, gehen regelmäßig an ihr Limit, dafür werden Wartung, Pflege und maximale Zuladung häufig leger behandelt.“
Der Bestand an Kleintransportern ist seit dem Jahr 2010 laut Kraftfahrt-Bundesamt um rund 1 Million Fahrzeuge auf aktuell 2,88 Millionen Stück gestiegen. Hauptgründe für dieses Wachstum sind der Boom des Online-Handels und die Hochkonjunktur in der Baubranche.
Unterschiedliche Entwicklungen der Gewichtsklassen
In der Klasse der leichten Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist der Anteil der Fahrzeuge mit erheblichen und gefährlichen Mängeln über alle Altersgruppen um 0,5 Punkte auf 18,5 Prozent gestiegen. Bei den mittelschweren Lkw von 7,5 bis 18 Tonnen liegt die Quote bei 19,5 Prozent auf dem Niveau des Reports vor zwei Jahren. Am schlechtesten schneiden bei den größeren Fahrzeugen die schweren Lkw ab 18 Tonnen mit 19,9 Prozent ab. Hier gab es nach einem kräftigen Zuwachs der Mängelquoten im letzten Nutzfahrzeugreport in der aktuellen Ausgabe ein moderates Plus von 0,2 Punkten.
„Schwere Lkw sind auf der Langstrecke unterwegs und in Branchen wie dem Baugewerbe, der Forstwirtschaft oder in der Entsorgung harten Belastungen ausgesetzt“, erläutert Goebelt die Zahlen. Nach fünf Jahren haben sie bereits durchschnittlich 395.000 Kilometer auf dem Tacho.
Über alle Gewichts- und Altersklassen zählen Defekte an der Beleuchtungsanlage zu den am häufigsten festgestellten Mängeln. Auch Ölverluste seien ein Problem, sagte Goebelt. „Wir haben auch Verschleiß an den Lenkanlagen, an den Achsaufhängungen, und der naturgemäß harte Betrieb dieser Fahrzeuge macht sich auch an den Bremstrommeln bemerkbar.“ Viele Fahrzeuge würden auf Verschleiß gefahren und schlecht gewartet. Die Folge seien technische Mängel, die zu einer Gefahr für die Verkehrssicherheit werden können.
Während die Mängelquote bei Beleuchtungskomponenten quasi kontinuierlich ansteigt, vermehren sich die Fallzahlen in den Baugruppen Motor/Getriebe (Öl) und Avhsaufhängung ab dem sechsten Lebensjahr eines Nutzfahrzeugs rasant.
Der Trend zum Leasing verschärft die Situation.Fahrzeughalter oder Fuhrbetriebe fühlten sich für geleaste Fahrzeuge weniger verantwortlich, vermutet Goebelt. Anstatt in regelmäßige Pflege zu investieren, werden die Fahrzeuge am Ende der Leasingzeit, in der Regel nach drei bis fünf Jahren, in schlechtem Zustand zurückgegeben. „Wirtschaftlich macht das vielleicht Sinn, für die Verkehrssicherheit ist es fatal“, bilanziert Goebelt.
„Gefährliche Mängel“ werden jetzt gezählt
Erstmals in die Statistik aufgenommen wurden Fahrzeuge mit „gefährlichen Mängeln“. Laut Nutzfahrzeug-Report waren es 10.000 Fahrzeuge, die wegen zerschlissener Bremsscheiben, stark abgefahrener Reifen oder anderer schwerer Mängel sofort in die Werkstatt gebracht werden mussten. Weitere rund 1.300 Nutzfahrzeuge wurden mit durchgerostetem Fahrgestellt oder kaum noch funkionsfähigen Bauteilen als „verkehrsunsicher“ eingestuft und sofort aus dem Verkehr gezogen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Wegen der fortschreitenden Technisierung der Nutzfahrzeuge plädiert der TÜV für eine Erweiterung der Prüfungen. „Für uns ist es ganz wichtig, dass die Überprüfung der Fahrerassistenzsysteme in die Hauptuntersuchung mit aufgenommen wird“, sagte Goebelt. „Da sollte grundsätzlich die Prüfung der aktuellen Software-Version erfasst werden. Hardware-Kalibrierung ist ein wichtiger Punkt, Systemstatus, Verglasungen, Sensoren und der Fahrmodusspeicher. Assistenzsysteme helfen nur dann, die Mobilität sicherer zu machen, wenn sie auch wirklich funktionieren.“