Geldwäschegesetz
Mehr Bürokratie durch Transparenzregisterpflicht
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Seit 1. August ist das geänderte Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft. Die aktuellen Bestimmungen sollten Unternehmen unbedingt beachten, andernfalls drohen Bußgelder. Darauf weist die Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hin.
Auf die Kfz-Betriebe kommen zusätzliche Pflichtaufgaben zu. Neben den Änderungen des Geldwäschegesetzes (GWG) zum Transparenzregister erfordert die Verschärfung des Geldwäsche-Tatbestands besondere Beachtung. Die Änderungen sehen vor, das Transparenzregister zu einem Vollregister mit „Registrierpflicht“ für die Unternehmen auszubauen. Damit müssen künftig fast alle deutschen Gesellschaften im Transparenzregister eingetragen sein, erläutert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Die Gesetzesänderungen des „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)“ und der „Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ sind inzwischen veröffentlicht. Mit den Änderungen will der Gesetzgeber stärker und schneller auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz reagieren.
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