Neue Regeln für die GbR Mehr Transparenz für Personengesellschaften

Von Harald Czycholl-Hoch 5 min Lesedauer

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz: GbR – wird vor allem von kleineren Familienbetrieben als Rechtsform genutzt. Seit diesem Jahr gelten hier neue Regeln. Manches wird komplizierter – doch die Rechtssicherheit steigt.

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können sich jetzt in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen.(Bild:  MSTSANTA - stock.adobe.com / KI-generiert)
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können sich jetzt in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen.
(Bild: MSTSANTA - stock.adobe.com / KI-generiert)

Es ist ein sperriger Name, den sich die Ministerialbeamten da ausgedacht haben: „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ lautet er – kurz: MoPeG. Doch auch wenn der Name nicht zum Lesen animiert: Betriebe sollten sich damit befassen, denn mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzesänderung gehen einige wichtige Neuerungen im deutschen Gesellschaftsrecht einher, die Einfluss auf die Haftung von Gesellschaftern und speziell auch auf die Unternehmensnachfolge haben.

Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz: GbR – hat einige wichtige Neuerungen erfahren. „Im Handwerk besitzt die GbR einen gewissen Stellenwert“, so Stefan Stork, Referatsleiter Organisation und Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). So nutzen in der Kfz-Branche vor allem kleinere Familienbetriebe diese Rechtsform, besonders freie Werkstätten und Gebrauchtwagenhändler. Die Gesetzesänderung ermöglicht es den Betrieben nun beispielsweise, ihren Verwaltungssitz frei zu wählen; bislang konnte dieser nicht vom Vertragssitz abweichen. Auch die Haftungsregelungen wurden angepasst: Die Haftung der Gesellschafter ist nun nicht mehr wie zuvor paritätisch verteilt, sondern richtet sich je nach individueller Regelung entweder nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach den Beteiligungsverhältnissen. Dies spielt auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Denn es ermöglicht einen schrittweisen Übergang auf den Nachfolger, ohne dass dieser sofort das vollständige Risiko schultern muss.