Mercedes muss Verkauf vieler Cabrios stoppen

Von Christoph Seyerlein

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Ein BGH-Urteil dürfte Daimler im selbsternannten „Jahr der Traumwagen und Cabrios“ empfindlich treffen: Der Konzern darf Autos mit dem oft verbauten Wärmegebläse „Airscarf“ nicht mehr verkaufen.

(Foto:  Daimler)
(Foto: Daimler)

Daimler hat in einem Patentstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter entschieden am vergangenen Dienstag (10. Mai), dass der Autohersteller keine Autos mehr mit dem Warmluftgebläse „Airscarf“ (dt. Luftschal) verkaufen darf. Dies geht aus dem Urteilstenor (X ZR 114/13) hervor, der »kfz-betrieb« vorliegt. Daimler hatte sich das System bereits vor Jahren als Marke eintragen lassen. Zwei Vorinstanzen hatten Daimler in der Vergangenheit Recht gegeben, diese Entscheidungen kassierte der BGH aber nun zugunsten der Klägerin – offenbar einer Patentverwertungsgesellschaft – ein.

Airscarf ist ein Gebläse unterhalb der Kopfstütze, das den Nacken und den Kopfbereich bei der Fahrt mit offenem Verdeck warmhalten soll. Von der Entscheidung betroffen sind neben den Cabrios auch einige Coupés von Mercedes-Benz. Laut Hersteller geht es um die Modelle C-Klasse Cabrio, E-Klasse Cabrio, S-Klasse Cabrio und Coupé, SL Roadster und SLC Roadster. Zwar handelt es sich bei Airscarf um eine Sonderausstattung, Medienberichten zufolge ist das Gebläse aber in zwei von drei verkauften Cabrios von Mercedes verbaut. Eine Daimler-Sprecherin wollte diese Zahl auf Nachfrage nicht bestätigen. Wie viele Einheiten von dem Verkaufsstopp betroffen sind, ist der Sprecherin zufolge noch unklar. Fest steht zumindest, dass das Urteil nur für Fahrzeuge gültig ist, die noch nicht an Kunden übergeben worden sind, Rückrufe für bereits verkaufte Autos werde es nicht geben.

Bußgeld von 250.000 Euro droht

Wörtlich wird Daimler im Urteilstenor dazu aufgefordert, „es zu unterlassen, das vorbezeichnete Heizsystem anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.“ Auch eine weitere Herstellung hat das Gericht dem Autobauer untersagt. Sollte Daimler dagegen verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Außerdem muss der Hersteller offenlegen, wie viele Autos mit Airscarf er seit dem 28. Februar 1998 in Umlauf gebracht hat.

Darüber hinaus muss der Konzern dem vorherigen Patentinhaber Ludwig Schatzinger (für den Zeitraum vom 28. Februar 1998 bis 15. August 2011) und der klagenden Patentverwertungsgesellschaft (für den Zeitraum seit dem 16. August) den entstandenen Schaden ersetzen. Die Höhe des Schadenersatzes ist noch unbekannt.

Daimler zeigt sich überrascht

Daimler reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. Eine Konzern-Sprecherin sagte auf Anfrage von »kfz-betrieb«: „Wir sind überrascht vom Urteil des BGH. Die beiden Vorinstanzen hatten uns recht gegeben.“ Der Autobauer werde nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und die Entscheidung entsprechend umsetzen.

Besonders bitter für den Konzern: Mercedes hatte angekündigt, 2016 zum Jahr der Cabrios machen zu wollen und neue offene Varianten des SLK, SL, der C- und S-Klasse auf verschiedenen Automessen präsentiert. Inwieweit die Entscheidung die Produktion aktueller Cabriolets und Coupés durcheinanderbringt, ist noch unklar. Auf seinen Webportalen hat der Hersteller offensichtlich schnell reagiert: Weder auf der offiziellen Presseseite noch auf der Mercedes-Benz-Deutschland Homepage erhält man einen Treffer, wenn man nach „Airscarf“ sucht.

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