Mietwagenkosten: Schwacke-Automietpreisspiegel bestätigt

Von autorechtaktuell.de

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Auch das Amtsgericht Jena verlässt sich in einem Urteil auf den Schwacke-Automietpreisspiegel und erteilt dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel eine Absage. Der Fraunhofer-Wert lag deutlich unter einem realistischen Marktpreis.

(Bild:  Car Rentals / / CC BY-SA 2.0)

Das Amtsgericht (AG) Jena bevorzugt die Werte des Schwacke-Automietpreisspiegel als taugliche Berechnungsgrundlage für angefallene Mietwagenkosten. Die herangezogenen Marktpreise aus dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel hingegen stuft das Gericht als unrealistisch ein. Auf diesen Wert hatte sich die gegnerische Versicherung berufen. (AG Jena, Urteil vom 14.02.2018, AZ: 26 C 638/16)

Im vorliegenden Fall forderte der Kläger vor dem AG Jena restliche Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall vom 16.7.2015 ein. Die Eintrittspflichtigkeit der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dem Grunde nach zu 100 Prozent stand fest. Aufgrund des Unfalls mietete der Kläger einen Ersatzwagen an, wofür ihm seitens der Autovermietung 1.867,08 Euro berechnet wurden.

Die unfallgegnerische Versicherung erhob keine Einwendungen gegenüber der Anmietdauer, berief sich allerdings auf den Fraunhofer-Marktpreisspiegel und zahlte vorgerichtlich demnach lediglich Mietwagenkosten in Höhe von 506,00 Euro.

Die Differenz in Höhe von 1.361,08 Euro sprach das AG Jena, nachdem es ein Sachverständigengutachten zur Frage des in der Region üblichen Normaltarifs eingeholt hatte, vollumfänglich zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige ermittelte sorgfältig die auf dem regionalen Markt dem Kläger zur Verfügung stehenden Tarife. Hierbei berücksichtigte der Sachverständige auch die besondere Situation des Geschädigten nach dem Unfall.

Das Gutachten bezog sich auf die Region Jena und den Anmietzeitraum vom 20.7.2015 bis 31.7.2015. Der Sachverständige ermittelte zunächst alle Mietwagenanbieter in der Region des Klägers und fragte bei diesen Anbietern nach dem Tarif, welcher damals bei Anmietung zu den entsprechenden Bedingungen berechnet worden wäre.

Von 13 angefragten Anbietern gaben lediglich drei Anbieter vollständig Auskunft. Der Rest gab entweder gar keine Auskunft oder verwies darauf, dass keine Fahrzeuge (mehr) vermietet würden.

Das arithmetische Mittel der übermittelten Preisangebote betrug 2.069,90 Euro, sodass die konkret berechneten 1.867,08 Euro sogar noch als günstig anzusehen waren.

Die Vergleichsberechnung nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel ergab für das verunfallte Fahrzeug zur maßgeblichen PLZ-Region einen durchschnittlichen Normaltarif in Höhe von 1.769,19 Euro (inklusive der Kosten der Haftungsreduzierung bei einem Selbstbehalt von 150,00 Euro).

Aufgrund dieses Ergebnisses des sorgfältig erstellten Sachverständigengutachtens sprach das AG Jena die gekürzten Mietwagenkosten vollumfänglich zu.

Bedeutung für die Praxis

Der vom Gericht bestellte Sachverständige recherchierte sorgfältig auf dem regionalen, dem Geschädigten zugänglichen Markt. Das Ergebnis war, dass der konkret seitens der Autovermietung berechnete Betrag sogar noch deutlich unterhalb des Durchschnittstarifs der Region lag. Der sich aus dem Schwacke-Automietpreisspiegel ergebende Vergleichsbetrag lag dem vom Sachverständigen ermittelten Durchschnitt am nächsten. Der auf den Fraunhofer-Marktpreisspiegel gestützte Wert, welchen die Versicherung zugrunde legte, war völlig unrealistisch und entsprach eben nicht den realen Gegebenheiten.

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