ZDK-Anfrage zum Investitionsbooster Ministerium betont: Abschreibung gilt auch für gebrauchte E-Autos

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Gewerbekunden können auch gebrauchte Stromer steuerlich geltend machen. Das stellte das Bundesfinanzministerium auf erneute Nachfrage des ZDK nun rechtsverbindlich klar.

Gewerbekunden können auch dann von der Möglichkeit der Sonderabschreibung im Rahmen des Investitionsboosters profitieren, wenn sie gebrauchte Elektrofahrzeuge anschaffen. Das stellte nun der ZDK mit einer rechtsverbindlichen Antwort aus dem Bundesfinanzministerium klar. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Gewerbekunden können auch dann von der Möglichkeit der Sonderabschreibung im Rahmen des Investitionsboosters profitieren, wenn sie gebrauchte Elektrofahrzeuge anschaffen. Das stellte nun der ZDK mit einer rechtsverbindlichen Antwort aus dem Bundesfinanzministerium klar.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wenn gewerbliche Kunden gebrauchte Elektrofahrzeuge kaufen, können sie von der steuerlichen Sonderabschreibung profitieren. Dies stellte der ZDK bereits nach einer Information aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vor einigen Wochen klar.

Die Verunsicherung bei den Gewerbekunden blieb jedoch, wie viele Mitgliedsbetriebe dem ZDK zurückspiegelten. Vermehrt hätten in den vergangenen Monaten vor allem Steuerberater ihren Kunden abgeraten, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen, weil immer noch eine offizielle Klarstellung des BMF fehle.