Annahme und Bindungsfrist bei der Gebrauchtwagenbestellung
Missglückte Bestellung landete vor Gericht
Anbieter zum Thema
Im Gebrauchtwagengeschäft ist es üblich, dass ein Käufer ein Auto bestellt. Der Verkäufer hat dann zehn Tage Zeit, zu prüfen, ob der Wagen verfügbar ist oder andere Gründe gegen einen Verkauf sprechen.
Man kann sich den Ärger des Kunden gut vorstellen, wenn er bereits den Kaufpreis für seinen neuen Wagen überwiesen hat, aber dieser anderweitig verkauft wurde. Dieser Fall landete vor dem Landgericht Darmstadt, das sich (Urteil vom 25.5.2022 – Az. 4 O 51/21) mit Annahme und Bindungsfrist bei einer Gebrauchtwagenbestellung beschäftigte.
Sowohl der klagende Kunde als auch der Mitarbeiter des Autohauses hatten ein Formular unterzeichnet, das mit „Bestellung Nr. 1002150“ überschrieben war. Darin steht fett gedruckt: „Der Käufer bestellt bei der o. g. Firma (Verkäufer) das nachstehend bezeichnete gebrauchte Fahrzeug. Es gelten die Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge mit Stand 01/2017.“ In den Verkaufsbedingungen wiederum hieß es unter I 1: „Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.“
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen