NEFZ, WLTP, RDE und PEMS – Ein Überblick

Seite: 3/3

Anbieter zum Thema

Für den Automobilhersteller wirkt sich die Besteuerung beim Kunden unter Umständen auf die interne Logistik aus. Gab es bisher zum Beispiel einen Engpass beim 15-Zoll-Rad eines Modells, konnte es passieren, dass der Käufer ein schneller verfügbares 17-Zoll-Rad bekam – ohne Aufpreis. Seit September 2018 bedeutet dieses „Upgrade“ aber möglicherweise eine höhere Kfz-Steuer für den Kunden.

Ergänzendes zum Thema
Übergang NEFZ zu WLTP

Der NEFZ, der Neue Europäische Fahrzyklus, war seit dem Jahr 1992 der geltende Standard für Pkws, um deren Verbräuche auf dem Prüfstand zu bestimmen. Die zu fahrenden Zyklen hatten mit der Realität meist nur wenig zu tun. Vor zehn Jahren entschieden deshalb die vereinten Nationen die Entwicklung eines neuen Standards: Am 1. September 2017 trat der WLTP in Kraft, zum Jahresbeginn 2019 nun der zweite Teil des Regulariums.

Die nächste Phase beginnt mit dem Jahr 2021, dann darf zum Beispiel der rechnerisch im Fahrzeug ermittelte Kraftstoffverbrauch (OBD, On Board Diagnose) um nicht mehr als plus/minus fünf Prozent von dem Wert abweichen, der in einem WLTP-Zertifizierungstest bei 23 Grad Celsius auf dem Rollenprüfstand ermittelt wird. Der Hintergrund: Die Werte können im Fahrbetrieb dem Fahrer Aufschluss über seinen Kraftstoffverbrauch geben, außerdem lässt sich so der Gesamtverbrauch des Fahrzeugs jederzeit per OBD-Schnittstelle auslesen.

Umrechnen von NEFZ in WLTP für das Flottenziel

Um Manipulationen auszuschließen, fahren technische Dienste wie TÜV oder Dekra 50 Prozent der Tests auf der Straße. Das Flottenziel bis zum Jahr 2020 von gemittelt 95 Gramm CO2 pro Kilometer (aktuell rund 130 g CO2/km) steht weiterhin, obwohl es basierend auf dem NEFZ beschlossen wurde. Deshalb werden die WLTP-Werte mithilfe der vom EU-Forschungszentrum „Joint Research Centre“ entwickelten Software „CO2MPAS“ auf NEFZ-Werte zurückgerechnet.

Da die Ergebnisse auf den strengeren Rahmenbedingungen des WLTP-Verfahrens basieren, fallen sie etwas höher aus als originäre NEFZ-Werte – eine Anpassung hierfür gibt es nicht. Ab 2021 werden die Flottenziele vollständig im WLTP überprüft. Ab dem Jahr 2030 gelten nochmals verschärfte Grenzwerte: Um weitere 37,5 Prozent soll der CO2-Ausstoß von Pkws von 2021 bis 2030 sinken, bei leichten Nutzfahrzeugen um 31 Prozent. Bis 2025 gilt eine Zwischenlösung: Beide Fahrzeugklassen sollen bis dann 15 Prozent weniger Kohlendioxid ausstoßen.

Einen herstellerübergreifenden Gesamtflottenwert wird es nicht geben, der Wert berechnet sich basierend auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der Flotte. Ausgehend vom Grenzwert 95 g/km sind bis 2030 durchschnittlich 59 g/km gefordert, das entspricht einem Verbrauch von 2,2 Litern Diesel pro 100 Kilometer beziehungsweise 2,5 Litern Benzin pro 100 km. Ein anspruchsvoller Wert: Erreichbar ist er wohl nur mit umfassender Elektrifizierung.

(ID:45871524)