Umweltbonus Neue Förderrichtlinie ist bereits in Kraft getreten

Von Doris S. Pfaff

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Die Förderrichtlinie für den neuen Umweltbonus ist inzwischen veröffentlicht und in Kraft getreten. Für Plug-in-Hybride gibt es ab 2023 kein Geld mehr. Weiterhin ist das Zulassungsdatum als Stichtag entscheidend.

Die Förderrichtlinie für den Umweltbonus 2023 und 2024 ist veröffentlicht. Veränderungen gegenüber dem Entwurf gibt es keine: Für Plug-in-Hybride läuft die Förderung Ende 2022 aus.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Förderrichtlinie für den Umweltbonus 2023 und 2024 ist veröffentlicht. Veränderungen gegenüber dem Entwurf gibt es keine: Für Plug-in-Hybride läuft die Förderung Ende 2022 aus.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wie angekündigt ist am Freitag, 9. Dezember, die neue Förderrichtlinie für den ab 1. Januar 2023 und für den 2024 geltenden Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit offiziell in Kraft getreten. Überraschungen gegenüber dem Entwurf gibt es keine.

Für Plug-in-Hybride gibt es ab Januar 2023 keine Förderung mehr. Außerdem reduziert sich ab 1. Januar 2023 der staatliche Anteil der Förderungen rein elektrischer Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von aktuell 6.000 Euro auf 4.500 Euro. Mit dem Herstelleranteil von 50 Prozent ergibt das eine Gesamtförderung von 6.750 Euro anstatt der bisherigen 9.000 Euro. Ab 1. September werden nur noch Privatleute gefördert.

Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Förderung für reine E-Autos bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro auf 3.000 bzw. 2.400 Euro. Für teurere Fahrzeuge gibt es 2024 keine Förderung mehr. Die Mindesthaltedauer wird wie angekündigt ab Januar 2023 von sechs auf zwölf Monate erhöht.

Damit soll der schnelle Weiterverkauf des geförderten Neuwagens ins Ausland verhindert werden. Zudem entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können. Ende 2024 läuft die Förderung dann ganz aus.

Für E-Auto-Käufe im Jahr 2023 ist das Zulassungsdatum als Stichtag für die Beantragung der Förderung weiterhin entscheidend, nicht das Bestelldatum, so wie es von der Kfz-Branche vielfach gefordert wurde und wird.

Das Thema scheint indes noch nicht vom Tisch zu sein. Rückenwind erhält die Kfz-Branche nach Informationen aus Branchenkreisen von der CDU-CSU-Fraktion, die einen entsprechenden Änderungsantrag erneut in den Bundestag einbringen will.

Danach soll das Bestelldatum für den Förderantrag entscheidend sein, nicht das Zulassungsdatum. Hintergrund: Verbraucher sollen Planungssicherheit erhalten. Wegen der langen Lieferzeiten und der Deckelung des Fördertopfs wissen Kunden beim Autokauf nicht, ob und in welcher Höhe sie tatsächlich von der Förderung profitieren werden.

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