Neue Klassiker: Vom Straßenrand in die Sammlergarage
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Ihre Vorgänger waren Legenden, und sie selbst können sich nun Oldtimer nennen: der Volkswagen T4, der Renault Clio und der Trabant 1.1. Doch diese beiden sind nicht die einzigen interessanten Modelle, die nun H-Kennzeichen-fähig werden.
Man sieht sie schon vor sich, die hochgezogenen Augenbrauen der „echten“ Fans: Das sollen Oldtimer sein? Doch die Diskussion, was nun ein „richtiger“ Klassiker ist, tobt in der Szene schon seit Jahrzehnten. Wir wollen uns deshalb bei der Definition des Oldtimers an die vorhandenen Vorschriften halten: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und weitestgehend im Originalzustand bzw. fachmännisch restauriert sind, können als Oldtimer angemeldet werden – vorausgesetzt, sie werden zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingestuft.
Preis, Image und Markenname spielen also keine Rolle. Auch Alltagsautos früherer Tage haben die Chance, in den erlesenen Kreis des Kulturguts aufgenommen zu werden, wenn sie den entsprechenden Zustand aufweisen. Und sie machen das Oldtimerhobby auch zunehmend für einen neuen Personenkreis interessant. Die diesjährigen Neuzugänge in der Riege der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können als ideale Einstiegsmodelle dienen. Aus den frühen Neunzigerjahren stammend, handelt es sich zumeist um technisch ausgereifte Fahrzeuge mit einfacher und damit beherrschbarer Elektronik sowie guter Ersatz- und Gebrauchtteilversorgung.
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