Neue Regeln

Autor / Redakteur: Marco Hilger / Dipl.-Ing. Edgar Schmidt

Seit August 2007 gibt es für die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker eine neue Ausbildungsverordnung. Hier finden Sie stichpunktartig, wie sich die neue Gesellenprüfung von der bisherigen unterscheidet.

Teil I der Gesellenprüfung

Die Prüfungszeit hat sich von zehn auf sieben Stunden verkürzt. Allerdings spricht die Verordnung nun nicht mehr von Maximalzeiten, sondern von Istzeiten. Die Verkürzung betrifft ausschließlich den praktischen Teil, also die Arbeitsaufgaben in Form von Kundenaufträgen.

Es gibt keine generelle Vorgabe für die Gewichtung des situativen Fachgesprächs mehr, das bisher mit 25 Prozent einen großen Anteil an der Endnote hatte. Der ZDK empfiehlt, das Fachgespräch statt dessen mit 15 Prozent zu berücksichtigen.

Die drei Arbeitsaufgaben beziehen sich nun auf die Bereiche „Messen, Prüfen, Diagnostizieren“, „Warten und Prüfen“ sowie „Demontieren und Montieren“. Sie können folgende Fahrzeugsysteme betreffen:

  • Bordnetzsystem
  • Beleuchtungssystem
  • Ladestromsystem
  • Startsystem

Großen Wert legen die Prüfer dabei auf eine Dokumentation der Arbeiten.

Die schriftliche Prüfung soll sich in Teil I auf die Arbeitsaufgaben beziehen. Neu ist, dass die Prüfungsausschüsse zu jedem System auch eine mathematische Aufgabe stellen müssen.

Wie bisher hat Teil I der Gesellenprüfung einen Anteil von 35 Prozent am Gesamtergebnis.

Teil II der Gesellenprüfung

Beim zweiten Teil der Gesellenprüfung sind sowohl der praktische als auch der schriftliche Teil kürzer als bisher. Die praktische Prüfung dauert nun fünf statt acht, die schriftliche fünf statt sechs Stunden. Auch hier handelt es sich nicht mehr um Maximal-, sondern um Istzeiten.

An die kürzeren Zeiten angepasst, sank die Zahl der Arbeitsaufgaben im praktischen Bereich von fünf auf vier. Zwei davon sind schwerpunktübergreifend, die beiden anderen beziehen sich auf den vom Prüfling gewählten Ausbildungsschwerpunkt.

Die schriftlichen Aufgaben in Teil II der Gesellenprüfung sollen sich auf Kundenaufträge beziehen bzw. praxistauglich sein. Sie bestehen aus drei Prüfungsbereichen:

  • Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik
  • Diagnosetechnik
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Auch in Teil II gibt es keine Vorgabe mehr zur Gewichtung des situativen Fachgesprächs. Der ZDK empfiehlt wie für Teil I, dieses mit 15 Prozent zu berücksichtigen.

Hat der Prüfling im zweiten Teil der Gesellenprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche eine schlechtere Note als ausreichend, kann er eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Diese wird jedoch nur dann durchgeführt, wenn sie den Ausschlag für das Bestehen der Prüfung geben kann.

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