EU-Vorgaben Neue Regeln für Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Kfz-Betriebe müssen sich auf neue Anforderungen im Umgang mit Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen einstellen. Es werden weitere Schulungen und Nachweise nötig. Stichtag ist der 29. März 2029.

Für Reparaturen und Wartungen an Kfz-Klimaanlagen gelten ab April 2029 neue EU-Vorgaben. (Bild:  AVL Ditest)
Für Reparaturen und Wartungen an Kfz-Klimaanlagen gelten ab April 2029 neue EU-Vorgaben.
(Bild: AVL Ditest)

Kfz-Betriebe stehen vor neuen Auflagen im Umgang mit Fahrzeug-Klimaanlagen: Erweiterte Schulungen, regelmäßige Nachweise und strengere Dokumentation werden Pflicht. Der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (BIV/ZVK) informiert über die neuen EU-Verordnungen (EU) 2024/573 (F-Gas) und (EU) 2025/1893, die alte Regeln ersetzen.

Auf nationaler Ebene führt dies zu einer umfassenden Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die das Kfz-Handwerk vor neue Anforderungen insbesondere an die Sachkunde, Wartung und Dokumentation von Klimaanlagen stellt. Darauf weist der Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün hin.