EU-Vorgaben
Neue Regeln für Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen
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Kfz-Betriebe müssen sich auf neue Anforderungen im Umgang mit Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen einstellen. Es werden weitere Schulungen und Nachweise nötig. Stichtag ist der 29. März 2029.
Kfz-Betriebe stehen vor neuen Auflagen im Umgang mit Fahrzeug-Klimaanlagen: Erweiterte Schulungen, regelmäßige Nachweise und strengere Dokumentation werden Pflicht. Der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (BIV/ZVK) informiert über die neuen EU-Verordnungen (EU) 2024/573 (F-Gas) und (EU) 2025/1893, die alte Regeln ersetzen.
Auf nationaler Ebene führt dies zu einer umfassenden Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die das Kfz-Handwerk vor neue Anforderungen insbesondere an die Sachkunde, Wartung und Dokumentation von Klimaanlagen stellt. Darauf weist der Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün hin.
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