Neue Zulassungspapiere im Herbst

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Für Kraftfahrzeughalter in Deutschland gibt es ab 1. Oktober 2005 an neue EU-Zulassungsdokumente: die Zulassungbescheinigungen I sowie II.

Für Kraftfahrzeughalter in Deutschland gibt es ab 1. Oktober 2005 an neue EU-Zulassungsdokumente. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzte den Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief, kündigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Mittwoch, 08.03., an.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" wird es nicht geben.

Damit soll die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt werden. Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag kann für sie aber eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn zum Beispiel die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeugs eine Sicherheit fordert. .

Die neuen Dokumente und ihre Einträge seien gegen Fälschungen abgesichert, teilte das KBA weiter mit. Dies sei ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität.