Neues Schild für HU-Betriebe
Meisterbetriebe, in denen Ingenieure der Überwachungsorganisationen die HU abnehmen, können ab 1. April mit dem Zusatz "Anerkannter Prüfstützpunkt" werben.
Ein neues Wegweiser-Schild gibt es nach dem Beschluss des Bundesrates zur 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Februar für die prüfenden Betriebe. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe am Freitag in Bonn bekannt gab, können Kfz-Meisterbetriebe, in denen Ingenieure der Überwachungsorganisationen die Hauptuntersuchung (HU) abnehmen, ab dem 1. April mit dem Zusatz "Anerkannter Prüfstützpunkt" werben.
Nach der ersten Anerkennung dieser Betriebe seien künftig regelmäßige Überprüfungen durch die Kfz-Innungen vorgesehen.