Winterreifenpflicht Kunden suchen vermehrt Beratung in der Autowerkstatt

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Obwohl bei den Kfz-Werkstätten das Thema M+S-Winterreifen durch sein dürfte, führen die aktuellen Witterungsverhältnisse vermehrt verunsicherte Kunden in die Betriebe. Sie wissen nicht, ob sie die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen fahren.

Winterreifenkennzeichnung alt und neu: M+S-Kennung (links) und das nun gesetzlich vorgeschriebene Schneeflockensymbol (rechts). (Bild:  BRV)
Winterreifenkennzeichnung alt und neu: M+S-Kennung (links) und das nun gesetzlich vorgeschriebene Schneeflockensymbol (rechts).
(Bild: BRV)

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Oktober 2024 sind Autofahrer in Deutschland verpflichtet, ausschließlich Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Schneeflockensymbol zu nutzen. Das Aus für die M+S-Winterreifen (Matsch und Schnee) trat bereits Ende 2017 in Kraft. Trotz der seitdem geltenden sechsjährigen Übergangsfrist bleibt die Unsicherheit bei vielen Fahrzeughaltern groß.

Der Wintereinbruch und die Ankündigung der Polizei, die korrekte Bereifung bei Fahrzeugkontrollen zu überprüfen, treiben derzeit immer wieder Autofahrer in die Kfz-Werkstätten. Sie möchten wissen, ob ihre Reifen den neuen Anforderungen entsprechen.

Diese Erfahrung macht auch Bundesinnungsmeister Detlef-Peter Grün: „Ich hatte schon mehrere Kunden, die in meinen Betrieb kamen, weil sie nicht wussten, ob ihre Bereifung für die aktuelle Winterwitterung zulässig ist.“

Meist sind es Kunden mit sogenannten Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die aus Verunsicherung darüber, ob sie eine korrekte Bereifung fahren, ihren Wagen stehen ließen.

Kfz-Betriebe ziehen keine M+S Winterreifen mehr auf

„Leider ist es immer noch bei Endverbrauchern ein Thema, obwohl es eigentlich keines mehr sein dürfte“, bestätigt auch Michael Schwämmlein, Geschäftsführer beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV).

Seit nunmehr fast sieben Jahren ist bekannt, dass M+S-Winterreifen ab 1. Oktober 2024 nicht mehr auf den deutschen Straßen erlaubt sind. Im benachbarten Ausland gilt diese Regel nicht. Aber auch hier müssen sich Autofahrer mit ausländischem Kennzeichen an die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers halten.

Bei den Kfz-Betrieben sei das auch längst nicht mehr ein Thema, und seit 2018 werden keine Winterreifen ohne das gesetzlich vorgeschriebene Schneeflockensymbol mehr aufgezogen.

Von der vor vier Monaten endenden Übergangsfrist seien dabei fast sieben Jahre alte Reifen betroffen, die vor Januar 2018 hergestellt wurden und noch nicht die Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm und Schneeflocke haben. Diese könnten in Einzelfällen noch an Fahrzeugen montiert sein, gehörten aber aufgrund ihres Alters ohnehin ausgetauscht.

Das schreibt der deutsche Gesetzgeber vor:

Laut BRV gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Glätte und Schnee müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein. Als Winterreifen im Sinne des Gesetzes gelten seit 1. Oktober 2024 nur noch Reifen, die das sogenannte Alpine- oder Schneeflocken-Symbol auf der Seitenwand tragen und dadurch ihre Wintereignung ausweisen.

Die frühere M+S-Kennung für Winterreifen gilt nicht mehr. Diese Reifen dürfen zwar noch gefahren werden, aber eben nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen. Erkennbar ist die Kennzeichnung auf der Seitenwand der Reifen. Eine Differenzierung zwischen Winterreifen oder Allwetter-/Ganzjahresreifen nimmt der Gesetzgeber nicht vor, sondern lediglich die zwischen Winter- und Nichtwinterreifen.

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