Eine Wirtschaftsstrafkammer in Braunschweig will die Rolle des 77-Jährigen aufarbeiten, der bis zur Dieselaffäre 2015 den größten europäischen Autobauer anführte. Der Protagonist lächelt gelassen.
Martin Winterkorn im Landgericht Braunschweig zwischen seinen Verteidigern Kersten von Schenk (links) und Felix Dörr.
(Bild: picture alliance/dpa)
Dieselmotoren, Akustikfunktion, Umschaltlogik und Software-Manipulation: Plötzlich sind die Begriffe wieder da, die Volkswagen in die bisher größte Krise der Unternehmensgeschichte stürzten. Neun Jahre nach dem Auffliegen des Abgasskandals steht der damalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn als Angeklagter vor Gericht.
„Heute geht es mir ganz gut“, sagte Winterkorn kurz vor dem Prozessauftakt. Von mehreren Operationen ist der einst bestbezahlte Topmanager des Landes sichtbar gezeichnet. Mit betontem Lächeln drückte er aber vor und auch im Gerichtssaal seine Zuversicht für das Verfahren aus.
„Unser Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück“, teilte sein Verteidiger Felix Dörr für ihn mit. „Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis für unseren Mandanten gelangen werden“, sagte der Anwalt. Für die Verteidigung steht fest, Winterkorn habe „nicht betrogen“ und „niemanden geschädigt“.
Mehr als 32 Milliarden Euro für juristische Aufarbeitung
Die Dieselaffäre mit Abgasmanipulationen bei Millionen Konzern-Fahrzeugen war im September 2015 durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern aufgeflogen. Die Affäre um die Software – mal Akustikfunktion, mal Umschaltlogik genannt – sollte Volkswagen allein für die juristische Aufarbeitung mehr als 32 Milliarden Euro kosten. Winterkorn trat wenige Tage nach Bekanntwerden zurück und übernahm damit die politische Verantwortung. Eine persönliche Verantwortung wies er stets zurück.
In dem Prozess werden dem früheren Konzernboss gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Winterkorn soll Volkswagen-Käufer über die Beschaffenheit der Autos getäuscht und in den entscheidenden Septembertagen 2015 den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken durch Strafzahlungen informiert haben. 2017 soll er dann vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch dazu ausgesagt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anklage: Winterkorn wusste früher Bescheid
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Braunschweig wusste Winterkorn aber deutlich früher über Abgasmanipulation Bescheid, als er bisher angegeben hat. Spätestens seit Mai 2014 war der Angeklagte über den Einsatz einer illegalen Software in den USA informiert, hieß es in der ersten Anklageschrift. Allein die Verlesung des ersten Anklageteils mit den Betrugsvorwürfen dauerte knapp anderthalb Stunden.
Nach Mai 2014 habe Winterkorn es „pflichtwidrig unterlassen“, den Verkauf betroffener Autos zu stoppen, sagte der Staatsanwalt. Obwohl ihm seine Pflichten als Vorstandschef bewusst gewesen seien, habe er es zugelassen, dass Autos in den USA mit unrichtigen Angaben weiter vermarktet worden seien. Der Verantwortung Winterkorns werden von den Strafverfolgern etwas mehr als 65.000 Autos zugerechnet. Den entstandenen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund 1, 3 Milliarden Euro.
Im Bundestag gelogen?
„Aus meiner Sicht können wir weitermachen“, antwortete Winterkorn lächelnd auf die Frage, ob er vor weiteren Vorwürfen eine Pause brauche. Also setzte die Staatsanwaltschaft mit der Anklage fort, nach der Winterkorn 2017 vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch ausgesagt haben soll. Diese Anklage kommt ursprünglich aus Berlin, wurde aber mit den Vorwürfen der Braunschweiger Strafverfolger verbunden. Der Vortrag in diesem Fall dauerte nur etwa fünf Minuten.
Nach einer Mittagspause stand der mutmaßliche Verstoß gegen Wertpapierhandelsgesetz im Zentrum. Winterkorn wird dabei Marktmanipulation vorgeworfen, weil er den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken aus dem Einbau einer verbotenen Software informiert haben soll. Der damalige Vorstandschef habe die nötige Ad-hoc-Mitteilung nicht gemacht, sondern auf gute Beziehungen zu den amerikanischen Behörden und eine andere Klärung gehofft, sagte die Staatsanwaltschaft zum dritten Anklageteil, dessen Verlesung erneut anderthalb Stunden dauerte.
„Mr. Volkswagen“ selbst vor Gericht
Zur Dieselaffäre bei Volkswagen gibt es längst Urteile, Bußgelder, Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen und Entschädigungen. Die genauen Hintergründe und Abläufe beim Wolfsburger Autobauer bleiben bis heute aber im Verborgenen. Auch der erste große Betrugsprozess gegen vier andere Ex-VW-Manager sowie -Ingenieure brachte nach drei Jahren Verhandlung bisher keine großen Erkenntnisse hervor. Eigentlich sollte Winterkorn schon bei diesem Verfahren ab 2021 mit auf der Anklagebank sitzen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde sein Komplex aber abgetrennt. Jetzt steht „Mr. Volkswagen“ selbst vor Gericht.
Stand: 08.12.2025
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Für den Strafprozess hat das Landgericht 89 Termine bis September 2025 angesetzt. Ein Urteil gegen Winterkorn wäre nach dieser Planung fast genau zehn Jahre nach dem Auffliegen der Dieselaffäre möglich. Offen bleibt weiter, was sich in dem aufwendigen Verfahren beweisen lässt. Am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch will sich der Angeklagte selbst mit einem Statement äußern.