Onlinezulassung Wie es ab September laufen soll – theoretisch

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

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Die gesetzlichen Grundlagen für die langersehnte Onlinezulassung von Fahrzeugen – „i-Kfz“ genannt – durch Autohändler tritt im September in Kraft. Mit einem Handlungsleitfaden informiert der ZDK, wie das Verfahren funktioniert und worauf sich Händler einstellen sollten.

Die Onlinezulassung durch das Autohaus wird das Tagesgeschäft der Händler erleichtern und die Kunden zufriedener machen.(Bild:  ProMotor)
Die Onlinezulassung durch das Autohaus wird das Tagesgeschäft der Händler erleichtern und die Kunden zufriedener machen.
(Bild: ProMotor)

Das Fahrzeug im Autohaus online zulassen, den ausgedruckten Zulassungsbescheid hinter die Windschutzscheibe legen, das beschaffte Kennzeichen anbringen und schon kann der Halter losfahren. Die lange vom Autohandel geforderte Onlinezulassung durch den Händler steht bevor: Das Gesetz, das die elektronische Fahrzeugzulassung im Autohaus ermöglicht, tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Dass schon ab diesem Tag dann jedes Autohaus und jede Zulassungsstelle die Möglichkeiten des i-Kfz-Verfahrens nutzen kann, dürfte aber fraglich sein. Zu groß sind weiterhin die Probleme in vielen Zulassungsstellen. Auch die technischen Voraussetzungen sind längst nicht in allen Kommunen geschaffen.